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Subnetz 13001 ASFINAG: Autobahnen und Schnellstraßen, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Subnetz 13002 ASFINAG: Rampen, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Häfen der Donau in Österreich | km 1872.7 - km 2201.5
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Straßenknotenpunkte, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Subnetz 13003, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Bojen der Donau in Österreich | km 1872.7 - km 2201.5
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Straßen, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Straßenrouten, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Der Gefahrenzonenplan (GZP) ist ein forstlicher Raumplan gemäß den §§ 8 (2) c) und 11 des ForstG sowie der GZP-VO. Er ist ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Er ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen und für die Abschätzung deren Dringlichkeit. Er unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.
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Verordnete Lawineneinzugsgebiete Österreichs: Unter einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 2 ForstG) sind Schneemassen zu verstehen, die bei raschem Absturz auf steilen Hängen, Gräben u. ä. infolge der kinetischen Energie oder der von ihnen verursachten Luftdruckwelle oder durch ihre Ablagerung Gefahren oder Schäden verursachen können. Das Einzugsgebiet einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 4 ForstG) ist deren Nähr-, Abbruch- und Ablagerungsbereich sowie die Lawinenbahn.