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  • Biotops and Habitats (Punkte): Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm - Netzwerk Natur (Punkte) Wien

  • Biotops and Habitats (Linien): Wiener Arten- und Lebensraumschutzprogramm - Netzwerk Natur (Linien) Wien

  • Biotop and Habitats: Biotoptypenkartierung 2006-2011 Wien

  • INSPIRE Planned Land Use: Regionalentwicklungsplan Burgenland für - Regionales Entwicklungsprogramm für die Region Mittelburgenland - Regionales Entwicklungsprogramm für die Region Neusiedler See - Parndorfer Platte - Regionales Entwicklungsprogramm Eisenstadt und Umgebung – Mattersburg

  • Geschützte Landschaftsteile gemäß § 11 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der a) das Landschafts und Ortsbild belebt, b) natur oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweist, c) mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bildet oder d) als Grünfläche in einem verbauten Gebiet der Erholung dient und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltungswürdig ist, kann mit der für seine Erhaltung und Erscheinungsform maßgebenden Umgebung mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Punktförmige Naturdenkmäler im Burgenland (Bäume)

  • Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 FFH-Richtlinie (pSCI)sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Naturschutzgebiete lit.a (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. a).Alpine Landschaften, Berg, See und Flusslandschaften. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Naturdenkmäler Burgenland (linienförmig)

  • Ramsargebiete Burgenland