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  • Punktförmige Naturdenkmäler im Burgenland (Bäume)

  • Abgrenzung der Kern und Pufferzone zum Welterbegebiet Neusiedler See

  • Das Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 regelt verschiedene naturschutzrechtliche Festlegungen. Dieser Gis-Datensatz beinhaltet folgende Schutzgebietskategorien: Landschaftsschutz-, Naturschutz-, Ruhe-, Sonderschutzgebiete, Nationalpark Hohe Tauern, Geschützte Landschaftsteile. Die Schutzgebiete (Naturschutzgesetz) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 - kann die Bezirksverwaltungsbehörde Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist, mit Bescheid zu Naturdenkmälern erklären. Naturgebilde in diesem Sinne sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralien- oder Fossilienvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten und Klammen. Im Gegensatz zur Unterschutzstellung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die als Gebietsschutz größere Flächen umfassen und verbinden, handelt es sich bei Naturdenkmälern meist um Schutz von Einzelerscheinungen in der Landschaft. Die Naturdenkmäler sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) auf Basis der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Schutzziele und Auflagen einzelner Schutzgebiete sind dem Vorarlberger Rechtsinformationssystem (Voris) bzw den Managementplänen zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, spezielle Schutzgebietsverodungen für die Gebiete Verwall und Bregenzerachschlucht siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" und "ris_link" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Gebietscode (String), Fläche (Integer), EU_TYP (String), Datenquelle: natura_2000.shp

  • Flächenwidmungspläne - Nutzungsarten; Rechtsgültige Pläne; Lieferungen nach alter Schnittstelle und Schnittstelle 2007. Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Die Daten werden von Raumplanern bzw. Gemeinden über ein Portal hochgeladen und in den Geodatenpool integriert. Die Daten sind nicht zwingend aktuell. INSPIRE Annex III.

  • Naturschutzgebiete lit. c (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. c). Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet).(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Naturschutzgebiete lit.a (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. a).Alpine Landschaften, Berg, See und Flusslandschaften. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Grenzen der Europaschutzgebiete des Burgenlandes gemäß Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ABl. Nr. L 20 vom 26.01.2010 S. 7 (CELEX Nummer: 32009L0147)

  • Naturdenkmale gemäß des Steirischen Naturschutzbuches. Naturdenkmale sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen Ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung, ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges für das Landschafts- oder Ortsbild erhaltenswürdig sind.(INSPIRE Annex I. Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).