environment
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Scale
Resolution
-
harmonisierter Bestand der "Protected Sites", beinhalte alle vom Land Wien gemeldeten Schutzgebiete : Europaschutzgebiete (Natura2000) - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Europaschutzgebiete (Natura2000)-Vogelschutz-Richtlinie, UNESCO-Weltkulturerbe Wien, Ramsar Gebiete Wien, Nationalpark Donau-Auen Wien, Schutzgebiet aufgrund Landesgesetzgebung, Biosphaerenpark Wienerwald Wien, Naturdenkmäler flächig Wien, Naturdenkmäler punktförmig Wien
-
Naturräumliche Landschaftsgliederung. (Gliederung nach LIEB 1991). Nähere Informationen zur Gliederung siehe https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/845251/DE/ . (INSPIRE Annex III)
-
Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) - Dieser Datensatz enthält folgende Schutzgebietskategorieren: Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet, Pflanzenschutzgebiet, Ruhezone, Biosphärenpark, Naturpark, Pufferzone Europaschutzgebiet und örtliches Schutzgebiet. Die Schutzziele sowie die Ge- und Verbote einzelner Schutzgebiete sind im Rechtsinformations des Bundes (RIS) zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, § 27 und § 29, spezielle Schutzgebietsverodungen siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Kategorie (String), Fläche (Integer), Verordnung (Sring) Datenquelle: Schutzgebiete_Naturschutz.shp
-
Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären. Die Naturparke sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
-
UNESCO-Welterbestätten nach der UNESCO-Welterbekonvention. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 187 Vertragsstaaten universelle Gültigkeit. Leitidee der Konvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde, die in einer Liste geführt werden, nicht als Eigentum eines Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit (www.unesco.at) (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
-
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 FFH-Richtlinie (pSCI)sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
-
Ramsargebiete Burgenland
-
Biotopkartierung 1 (Basis ÖK 50 - BIODIGITOP1). (INSPIRE Annex III)
-
Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)
-
Naturschutzgebiete lit. c (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. c). Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet).(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).