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Rutschungsflächen, digitalisiert aus Plänen nach Einpassung in Digitale Katastralmappe. (INSPIRE Annex III) Dieser Datensatz wird nicht mehr nachgeführt.
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Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) - Dieser Datensatz enthält folgende Schutzgebietskategorieren: Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet, Pflanzenschutzgebiet, Ruhezone, Biosphärenpark, Naturpark, Pufferzone Europaschutzgebiet und örtliches Schutzgebiet. Die Schutzziele sowie die Ge- und Verbote einzelner Schutzgebiete sind im Rechtsinformations des Bundes (RIS) zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, § 27 und § 29, spezielle Schutzgebietsverodungen siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Kategorie (String), Fläche (Integer), Verordnung (Sring) Datenquelle: Schutzgebiete_Naturschutz.shp
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Naturschutzgebiete lit.b (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. b). Urwaldreste, Moore, anmoorige Flächen oder Sümpfe.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Solarpotenzial pro Monat, INSPIRE-relevant
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Solarpotenzial pro Jahr, INSPIRE-relevant
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Naturschutzgebiete lit. c (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. c). Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet).(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Naturdenkmale nach §28 (überörtlicher Bedeutung) und §29 (örtlicher Bedeutung) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Naturdenkmale sind kleinräumige Landschaftselemente, deren Erhaltung wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftverleihen, oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind von der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde unter Schutz gestellt werden. Ist für INSPIRE gemeldet. Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 28 Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Bezeichnun [Name] (String), Kategorie [Art des Naturdenkmals] (String) Datenquelle: naturdenkmale.shp
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Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 Vogelschutzrichtlinie (SPA) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) auf Basis der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Schutzziele und Auflagen einzelner Schutzgebiete sind dem Vorarlberger Rechtsinformationssystem (Voris) bzw den Managementplänen zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, spezielle Schutzgebietsverodungen für die Gebiete Verwall und Bregenzerachschlucht siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" und "ris_link" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Gebietscode (String), Fläche (Integer), EU_TYP (String), Datenquelle: natura_2000.shp
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Wasserschongebiete für Grundwasser, Quellwasser, Heilquellen und Arteser. Zum Schutze von Wasserversorgungsanlagen gemäß Wasserrechtsgesetz gemäß §34 (1) und (2). (INSPIRE Annex III)