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  • Der Gefahrenzonenplan (GZP) ist ein forstlicher Raumplan gemäß den §§ 8 (2) c) und 11 des ForstG sowie der GZP-VO. Er ist ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Er ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen und für die Abschätzung deren Dringlichkeit. Er unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.

  • Zonen mit Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit (basieren auf dem Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (HQ300 oder Extremereignisse) und weisen auf die Restgefährdung beispielsweise bei Überschreiten des Schutzgrades bzw. erhöhte Schadenswirkung bei Versagen von Schutzmaßnahmen hin), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Datenstand: Oktober 2020

  • Der Datensatz repräsentiert die oberflächennahen Geologischen Einheiten Österreichs (INSPIRE GeologicUnit), harmonisiert nach internationalen Standards gemäß INSPIRE, im Maßstab 1:500 000

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser hoher Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 30 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 300 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 300 Jahre), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Im Gegensatz zu den Überflutungsflächen der Hochwasserrichtlinie, welche den Stand abbilden, der im Rahmen der Hochwasserrichtlinie 2020 an die Europäische Kommission gemeldet wurden, beinhaltet dieser Datensatz auch die Aktualisierungen seitdem. Datenstand: Oktober 2020

  • Bewertung des zukünftigen Hochwasserrisikos ausgewiesen als Überflutungsflächen (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2019 (2. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 100 Jahre), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Im Gegensatz zu den Überflutungsflächen der Hochwasserrichtlinie, welche den Stand abbilden, der im Rahmen der Hochwasserrichtlinie 2020 an die Europäische Kommission gemeldet wurden, beinhaltet dieser Datensatz auch die Aktualisierungen seitdem. Datenstand: Oktober 2020

  • Unter einem Ereignis ist die schadensbildende Summe aller Vorgänge und Wirkungen eines Naturgefahrenprozesses zu verstehen, wenn sie in einem räumlichen, zeitlichen oder kausalen Zusammenhang stehen. Ereignisse können nach der vorwiegenden Prozessart, der Häufigkeit ihres Auftretens oder ihrer Intensität unterteilt werden. Die WLV unterscheidet die Prozessarten Wasser, Schnee, Rutschung und Steinschlag.

  • Der Datensatz ist ein Auszug aus IRIS (Interaktives Rohstoff-Informationssystem) und beinhaltet Punkte und Informationen zu den Vorkommen und Lagerstätten von Erzen, Industriemineralen und Energierohstoffen in Österreich.