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Naturräumliche Landschaftsgliederung. (Gliederung nach LIEB 1991). Nähere Informationen zur Gliederung siehe https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/845251/DE/ . (INSPIRE Annex III)
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Naturschutzgebiete lit.a (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. a).Alpine Landschaften, Berg, See und Flusslandschaften. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Zonen, in denen die Gewinnung von Kiesen nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich ist. Stand 1997.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Zonen, in denen für den Fall einer geplanten Kiesgewinnung, das Landschaftsbild besonders zu beachten ist. Stand 1997.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Naturparke sind Landschaftsräume zum Schutz der Natur und sollen den Erholungs-, Bildungs- und Erlebniswert für den Menschen erhöhen. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Zonen im Geltungsbereich der überarbeiteten Gebiete, in denen die Gewinnung von Kiesen nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich ist. Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Zonen, im Geltungbereich der überarbeiteten Gebiete, in denen die Gewinnung von Kiesen nur bei Einhaltung der definierten fachlichen Vorbehalte möglich ist.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Der Objektbereich Wald im Kartographischen Modell 1:50 000 - Vektor beinhaltet die im Kartographischen Modell 1:50 000 - Raster enthaltene Waldinformation in Vektorform.
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Europaschutzgebiete nach Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) über die Erhaltung der Wild lebenden Vogelarten und Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.(INSPIRE Annex I) Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Biotopkartierung 1 (Basis ÖK 50 - BIODIGITOP1). (INSPIRE Annex III)