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Der Objektbereich Wald im Kartographischen Modell 1:50 000 - Vektor beinhaltet die im Kartographischen Modell 1:50 000 - Raster enthaltene Waldinformation in Vektorform. Eignung/Nutzung • Geometrische Basis für ein GIS • Grundlage für thematische Karten Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.
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Gebiete, die nach den EU-Naturschutzrichtlinien nominiert oder verordnet wurden.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Zonen, im Geltungsbereich der überarbeiteten Gebiete, in denen die Gewinnung von Kiesen nur bei Einhaltung der definierten fachlichen Vorbehalte möglich ist. Vorbehaltsbereiche wurden lediglich in den überarbeiteten Bereiche (z.B. Zentralraum 2020) ausgewiesen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Zonen, in denen die Gewinnung von Kiesen nur in eng definierten Ausnahmefällen möglich ist. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt. In den darauf folgenden Überarbeitungen (z.B. Zentralraum 2020) finden sich keine Konfliktzonen, jedoch ergänzend Vorbehaltszonen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Naturschutzgebiete lit.a (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. a).Alpine Landschaften, Berg, See und Flusslandschaften. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Europaschutzgebiete nach Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) über die Erhaltung der Wild lebenden Vogelarten und Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.(INSPIRE Annex I) Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).
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Zonen, in denen für den Fall einer geplanten Kiesgewinnung, das Landschaftsbild besonders zu beachten ist. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt. In den darauf folgenden Überarbeitungen (z.B. Zentralraum 2020) finden sich keine Konfliktzonen, jedoch ergänzend Vorbehaltszonen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Naturräumliche Landschaftsgliederung. (Gliederung nach LIEB 1991). Nähere Informationen zur Gliederung siehe https://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/845251/DE/ . (INSPIRE Annex III)
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Biotopkartierung 1 (Basis ÖK 50 - BIODIGITOP1). (INSPIRE Annex III)
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Naturparke sind Landschaftsräume zum Schutz der Natur und sollen den Erholungs-, Bildungs- und Erlebniswert für den Menschen erhöhen. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).