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2004
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Das Oö. Fischereigesetz regelt insbesondere den Inhalt des Fischereirechts und seine Ausübung, die Zuweisung von Fischereirechten, die Arten der Fischwässer, die Eintragung in das öffentliche Fischereibuch, fischereiwirtschaftliche Maßnahmen wie Bewirtschaftung, Besatz, Überfischung, Aussetzen von nicht heimischen Wassertieren und die Fischereiordnungen. Weiters enthält es Bestimmungen über die Fischerlegitimationen (Fischerkarte, Fischergastkarte und Lizenz), den Fischereischutz, die Benützung fremder Grundstücke und die Interessenvertretung der Fischerei.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.
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Basiseinzugsgebiete aus dem Datenbestand des Gesamtgewässernetz des Bundes; Stand des Datensatzes: GGN v17 (2022)