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2007

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  • Darstellung der Überlagerungen in der Widmung Grünland im Flächenwidmungsplan wie z. B: Aufschüttungsgebiete, Steinbruch, Ausflugsgasthaus, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung von Widmungen in Form von Linien im Flächenwidmungsplan wie z.B.: 'Punktmäßige Darstellung für Fußwege'. Geometrische Basis der Widmungsgrenzen ist die DKM, sofern die Widmungsgrenze von der Grundstücksgrenze nicht bewusst abweichen soll. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung der Vorbehaltsflächen für öffentliche Zwecke dienende Bauten und Anlagen wie z. B. Schulen, Ämter, Sportplätze, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz. Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung der Regionalen Grünzonen des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Eferding 2 (LGBl.Nr. 84/2023, Datensatz mit Rechtsstand vom 11.12.2023) und des regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Linz-Umland 3 (LGBl.Nr. 98/2018, Datensatz mit Rechtsstand vom 30.11.2018). In regionalen Grünzonen ist eine Baulandneuwidmung im Regelfall nicht möglich.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Pflichtschulen (VS, MS, SOS, PTS), AHS-Langform, Anstalt der Lehrer und Erzieherbildung, Berufsschulen, Fachschulen, Gewerbliche Lehranstalten, Kaufmännische Schulen, Land- und forstwirtschaftliche Schulen, Oberstufenrealgymnasium, Schule für Berufstätige, Schule für wirtschaftliche Berufe, Technische Lehranstalt

  • Europaschutzgebiete nach Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) über die Erhaltung der Wild lebenden Vogelarten und Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.(INSPIRE Annex I) Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Darstellung von Widmungen in Form von Punkten im Flächenwidmungsplan wie z.B.: "bestehende Gebäude im Grünland mit spezifischen Festlegungen".Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Dieser Layer enthält geschossbezogene Flächenwidmungen. Diese dürfen sich überlagern. Im Attribut Kennzahl sind jene Werte erlaubt, wie sie in FLWI_Widmungen_F definiert sind. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung der Widmung von Schipisten im Flächenwidmungsplan. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Der Layer enthält alle Widmungen, die sich in sich nicht überlagern dürfen. Geometrische Basis der Widmungsgrenzen ist die DKM, sofern die Widmungsgrenze von der Grundstücksgrenze nicht bewusst abweichen soll. Da gemäß OÖ. ROG 1994 das Gemeindegebiet flächendeckend gewidmet sein muss, sind auch jene Flächen zu widmen, die vom im Planausdruck vollflächig dargestellten Ersichtlichmachungen überlagert werden. Der Layer darf keine Lücken aufweisen. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.