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  • Hochspannungsleitungen und Umspannwerke/Kraftwerke der Energienetze Steiermark GmbH - INSPIRE Annex III

  • Wasserschutzgebiete zum Schutz von bestehenden und geplanten Trinkwasserversorgungsanlagen. Der Datensatz unterliegt einer laufenden Aktualisierung.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Überflutungsflächen HQ 300 des Landes Salzburg, INSPIRE- relevant

  • Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)

  • Ein Nationalpark ist eine besondere Schutzgebietskategorie und steht über allen anderen Schutzgebieten. Gesetzliche Grundlagen sind das Nationalparkgesetz NPG und die Art. 15a B-VG - Verträge.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Planfreistellung des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant

  • UNESCO-Welterbestätten nach der UNESCO-Welterbekonvention. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 187 Vertragsstaaten universelle Gültigkeit. Leitidee der Konvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde, die in einer Liste geführt werden, nicht als Eigentum eines Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit (www.unesco.at) (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Seveso Auswirkungsbereiche des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant

  • Darstellung der Vorbehaltsflächen für öffentliche Zwecke dienende Bauten und Anlagen wie z. B. Schulen, Ämter, Sportplätze, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz. Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Naturschutzgebiete lit. c (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. c). Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet).(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).