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  • Darstellung der Regionalen Grünzonen des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Eferding 2 (LGBl.Nr. 84/2023, Datensatz mit Rechtsstand vom 11.12.2023) und des regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Linz-Umland 3 (LGBl.Nr. 98/2018, Datensatz mit Rechtsstand vom 30.11.2018). In regionalen Grünzonen ist eine Baulandneuwidmung im Regelfall nicht möglich.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung der Überlagerungen in der Widmung Bauland im Flächenwidmungsplan wie z. B: Schutz- oder Pufferzone im Bauland (für bauliche Maßnahmen oder Frei- und Grünflächen). Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Der Layer enthält alle Widmungen, die sich in sich nicht überlagern dürfen. Geometrische Basis der Widmungsgrenzen ist die DKM, sofern die Widmungsgrenze von der Grundstücksgrenze nicht bewusst abweichen soll. Da gemäß OÖ. ROG 1994 das Gemeindegebiet flächendeckend gewidmet sein muss, sind auch jene Flächen zu widmen, die vom im Planausdruck vollflächig dargestellten Ersichtlichmachungen überlagert werden. Der Layer darf keine Lücken aufweisen. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung von Widmungen in Form von Punkten im Flächenwidmungsplan wie z.B.: "bestehende Gebäude im Grünland mit spezifischen Festlegungen".Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Ausgehend von den Ergebnissen des Forschungsprojektes Land Information System Austria LISA (vgl. LISA 2014) wird im Auftrag der Tiroler Landesregierung die aktuelle Landnutzung für Tirol erstellt. Die Landnutzungen werden aus bestehenden öffentlichen Geodaten des Tiroler Rauminformationssystem tiris abgeleitet. Ziel ist es einen digitalen, homogenen, qualitätskontrollierten und aktualisierbaren Land-Monitoring-Datensatz bereit zu stellen. LISA unterscheidet dabei zwischen zwei Sets an Klassen: Bodenbedeckung und Landnutzung. Die Bodenbedeckung gibt den Ist-Zustand der Geländeoberfläche wieder und wird ausschließlich aus Fernerkundungsdatenerzeugt. Die Landnutzung hingegen stellt den tatsächlichen, vom Menschen beeinflussten oder verursachten Nutzungsaspekt der Erdoberfläche in den Vordergrund. Der Landnutzungsdatensatz wird in sechs Hauptklassen, welche als Blöcke bezeichnet werden, unterteilt: Siedlung, Verkehr, Landwirtschaft, Wald, Natürliche Flächen und Gewässer. Die Landnutzung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet

  • Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Darstellung der Widmung von Schipisten im Flächenwidmungsplan. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Zonen, in denen für den Fall einer geplanten Kiesgewinnung, das Landschaftsbild besonders zu beachten ist. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt. In den darauf folgenden Überarbeitungen (z.B. Zentralraum 2020) finden sich keine Konfliktzonen, jedoch ergänzend Vorbehaltszonen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.