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  • Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) auf Basis der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Schutzziele und Auflagen einzelner Schutzgebiete sind dem Vorarlberger Rechtsinformationssystem (Voris) bzw den Managementplänen zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, spezielle Schutzgebietsverodungen für die Gebiete Verwall und Bregenzerachschlucht siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" und "ris_link" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Gebietscode (String), Fläche (Integer), EU_TYP (String), Datenquelle: natura_2000.shp

  • Flächenwidmungspläne - Nutzungsarten; Rechtsgültige Pläne; Lieferungen nach alter Schnittstelle und Schnittstelle 2007. Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Die Daten werden von Raumplanern bzw. Gemeinden über ein Portal hochgeladen und in den Geodatenpool integriert. Die Daten sind nicht zwingend aktuell. INSPIRE Annex III.

  • Naturschutzgebiete lit. c (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. c). Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet).(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Anerkannte Saatgutbestände nach dem forstlichen Vermehrungsgutgesetz. Ist für INSPIRE gemeldet. Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle (jene, die inhaltliche Informationen enthalten): zeichen (string), bescheid (string) Datenquelle: saatgut.shp

  • Naturdenkmale gemäß des Steirischen Naturschutzbuches. Naturdenkmale sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen Ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung, ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges für das Landschafts- oder Ortsbild erhaltenswürdig sind.(INSPIRE Annex I. Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Biotopkartierung 2001 - 2003. Selektive Biotopkartierung in den Bezirken Deutschlandsberg, Hartberg, Liezen, Murau und Weiz innerhalb von 22 Gemeinden. (INSPIRE Annex III)

  • Wasserschongebiete für Grundwasser, Quellwasser, Heilquellen und Arteser. Zum Schutze von Wasserversorgungsanlagen gemäß Wasserrechtsgesetz gemäß §34 (1) und (2). (INSPIRE Annex III)

  • Naturschutzgebiete lit.b (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. b). Urwaldreste, Moore, anmoorige Flächen oder Sümpfe.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Natura 2000 - FFH Richtlinie des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant

  • Katastergenaue Abgrenzung der Jagdreviere von Vorarlberg. Ist für INSPIRE gemeldet. Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle (jene, die inhaltliche Informationen enthalten): art_neu (string), gemeinde (string) Datenquelle: reviere.shp