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  • Der Österreichische Waldentwicklungsplan ist ein wesentliches Instrument der Forstlichen Raumplanung, die durch vorausschauende Planung dazu beitragen soll, sämtliche Waldfunktionen nachhaltig und bestmöglich zu erhalten und zur Geltung zu bringen. Die vier im Österreichischen Forstgesetz (§ 6 Abs. 2 ForstG 1975) beschriebenen Waldfunktionen werden bewertet und die im vorrangigen öffentlichen Interesse stehende Funktion wird als Leitfunktion dargestellt. Nutzfunktion (grün): Insbesondere die wirtschaftlich nachhaltige Produktion des Rohstoffes Holz. Schutzfunktion (rot): Insbesondere der Schutz vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen Bodenabschwemmung und -verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung. Wohlfahrtsfunktion (blau): Einfluss des Waldes auf die Umwelt, Ausgleich des Klimas und Wasserhaushaltes, Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser. Erholungsfunktion (gelb): Erholungsraum für Waldbesucher. Die Wertigkeit ist durch eine Wertziffer, die den Grad des öffentlichen Interesses an der jeweiligen Funktion zum Ausdruck bringt, zu qualifizieren. Für die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion wird die Wertigkeit jeweils durch Wertziffern (0= kein öffentliches Interesse, 1=geringes öffentliches Interesse, 2=erhöhtes öffentliches Interesse, 3= besonderes öffentliches Interesse) definiert. Die Nutzfunktion unterliegt keiner mehrstufigen Bewertung und ist dann die Leitfunktion, wenn keine der drei anderen Funktionen eine hohe Wertigkeit (Wertziffer 3) hat. Kreisfunktionsflächen im Waldentwicklungsplan sind Waldflächen kleiner zehn Hektar, in denen eine Funktion, abweichend von der umgebenden Funktionsfläche, eine hohe Wertigkeit hat. Diese sind durch ein Kreissymbol und entsprechende Färbung der hervorgehobenen Funktion (grün=Nutzfunktion, rot=Schutzfunktion, blau=Wohlfahrtsfunktion, gelb=Erholungsfunktion) dargestellt.

  • Der Österreichische Waldentwicklungsplan ist ein wesentliches Instrument der Forstlichen Raumplanung, die durch vorausschauende Planung dazu beitragen soll, sämtliche Waldfunktionen nachhaltig und bestmöglich zu erhalten und zur Geltung zu bringen. Die vier im Österreichischen Forstgesetz (§ 6 Abs. 2 ForstG 1975) beschriebenen Waldfunktionen werden bewertet und die im vorrangigen öffentlichen Interesse stehende Funktion wird als Leitfunktion dargestellt. Nutzfunktion (grün): Insbesondere die wirtschaftlich nachhaltige Produktion des Rohstoffes Holz. Schutzfunktion (rot): Insbesondere der Schutz vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen Bodenabschwemmung und -verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung. Wohlfahrtsfunktion (blau): Einfluss des Waldes auf die Umwelt, Ausgleich des Klimas und Wasserhaushaltes, Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser. Erholungsfunktion (gelb): Erholungsraum für Waldbesucher. Die Wertigkeit ist durch eine Wertziffer, die den Grad des öffentlichen Interesses an der jeweiligen Funktion zum Ausdruck bringt, zu qualifizieren. Für die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion wird die Wertigkeit jeweils durch Wertziffern (0= kein öffentliches Interesse, 1=geringes öffentliches Interesse, 2=erhöhtes öffentliches Interesse, 3= besonderes öffentliches Interesse) definiert. Die Nutzfunktion unterliegt keiner mehrstufigen Bewertung und ist dann die Leitfunktion, wenn keine der drei anderen Funktionen eine hohe Wertigkeit (Wertziffer 3) hat. Kreisfunktionsflächen im Waldentwicklungsplan sind Waldflächen kleiner zehn Hektar, in denen eine Funktion, abweichend von der umgebenden Funktionsfläche, eine hohe Wertigkeit hat. Diese sind durch ein Kreissymbol und entsprechende Färbung der hervorgehobenen Funktion (grün=Nutzfunktion, rot=Schutzfunktion, blau=Wohlfahrtsfunktion, gelb=Erholungsfunktion) dargestellt.

  • Aus Landsat-Satelitenbildern (30m Auflösung) erstellter Waldbestand und Baumartenmischung von Österreich.

  • Waldkategorien Tirol beinhaltet Waldflächen die nach Schutz- und Wirtschaftswaldkriterien: Wirtschaftswald (WW), Schutzwald im Ertrag (WS2), Schutzwald im Ertrag (SIE) Schutzwald ausser Ertrag (SAE) Schutzwald ausser Ertrag: Latschen (SAEL) ausgewiesen sind. Die Waldkategorien sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Waldkategorien Tirol beinhaltet Waldflächen die nach Schutz- und Wirtschaftswaldkriterien: Wirtschaftswald (WW), Schutzwald im Ertrag (WS2), Schutzwald im Ertrag (SIE) Schutzwald ausser Ertrag (SAE) Schutzwald ausser Ertrag: Latschen (SAEL) ausgewiesen sind. Die Waldkategorien sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Downloaddienst zur Grundlagenstudie „Wälder an Fließgewässern im Talraum Vorarlbergs“ (Auwaldstudie). Ist für INSPIRE gemeldet.

  • Waldkategorien Tirol beinhaltet Waldflächen die nach Schutz- und Wirtschaftswaldkriterien: Wirtschaftswald (WW), Schutzwald im Ertrag (WS2), Schutzwald im Ertrag (SIE) Schutzwald ausser Ertrag (SAE) Schutzwald ausser Ertrag: Latschen (SAEL) ausgewiesen sind. Die Waldkategorien sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Aus Landsatbildern mittels Luftbildinterpretation (kNN-Methode) berechnete Baumartenmischungen von Österreich

  • Aus Landsatbildern mittels Luftbildinterpretation (kNN-Methode) berechneter Waldbestand von Österreich. Erfassung 2000-2002.

  • Die grundlegenden Daten, auf denen dieser Datensatz basiert, sind Orthophotos aus den Jahren 2019 bis 2022. Für Vorarlberg liegen diese Daten noch aus dem Jahr 2015 vor. Zusätzliche Hilfsdaten waren die ÖK50, die DKM (Stand 2016) und Straßen der GIP. Der Stand des verwendeten Laser DGM ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Datensatz wird seit 2020 jährlich mit aktualisierten Luftbildern und Orthophotos einem Update unterzogen. Geplant ist mit Jahresbeginn immer eine neue aktualisierte Karten zu veröffentlichen. Der vorliegende Datensatz wurde aus dem BFW-Waldlayer in einer Auflösung von 10 Metern vektorisiert. Erstellt nach den Walddefinition laut ÖWI - kleinste Einheit 500m² - Mindestbreite sind 10 Meter, Mindestüberschirmung 30% - Wuchshöhe ist kein Kriterium, Ausnahme: bei Neubewaldungen ( 50% einer Fläche müssen über 3 Meter hoch sein) - Erstellungszeitraum (2014-laufend) - als GML und GeoPackage