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Landwirtschaft

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  • Im Bundesland Tirol liegen rund 2.600 Almen, die mit einer Gesamtfläche von etwa 6.000 km² über 47 % der Landesfläche Tirols einnehmen. Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten wie Almen intern strukturiert sein können: Eine Alm kann nur ein Zentrum und keine Leger aufweisen, sie kann aus mehreren Legern bestehen, kann zum Beispiel zwei Niederleger und zwei Hochleger haben und ein Leger kann unter Umständen auch eine Hauptbetriebsnummer inne haben. Als Leger- bzw. Almtypen oder Almfunktionalitäten wurden ausgeschieden: Keine Leger: Darunter sind Almen zu verstehen, die nur ein Almzentrum aufweisen und keine Leger besitzen. Niederleger(NL), Mittelleger (ML), Hochleger (HL), Galtviehleger (GAL), Schafleger (SCHL); Bei der Verortung wurde das Almgebäude, die Almsiedlung bzw. das Almdorf, das als Almzentrum aufgefasst wird, mittels einer Punktverortung erfasst. Sind kein Almgebäude vorhanden, so wurde das Zentrum des Hauptweidegebietes verortet. Die Almzentren sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)

  • Landwirtschaftliche Lagen Österreichs auf Basis der NUTS III Gebiete. Analog zu den landwirtschaftlichen Produktionsgebieten sind Regionen mit ähnlichen landwirtschaftlichen Ertrags- und Produktionsbedingungen zusammengefasst – allerdings auf einem höheren Generalisierungsniveau. Die Gliederung nach NUTS-Regionen (hierarchisch gegliederte Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik der EU) ermöglicht Vergleiche auf europäischer Ebene. Demnach unterteilt sich Österreich in 3 Landwirtschaftliche Lagen, basierend auf den 35 NUTS III Gebieten Österreichs. Nach Wagner, K. (1996): Abgrenzung der Landwirtschaftlichen Lagen. Wien.

  • Almhauptregionen und Almregionen Österreichs auf Basis politischer Gemeinden. Um regionale Analysen der Almwirtschaft zu ermöglichen und darauf aufbauend Almentwicklungspläne erstellen zu können wurden im Rahmen des Projektes Alp Austria Almregionen abgegrenzt, die in sich ähnlich strukturiert sind und in den letzten Jahren eine ähnliche regionale und speziell land- und almwirtschaftliche Entwicklung durchgemacht haben. Die 4 Almhauptregionen gliedern sich kleinräumig in 22 Almregionen. Nach Lebensministerium (2006): ALP Austria. Programm zur Sicherung und Entwicklung der alpinen Kulturlandschaft. Programm und Plan zur Entwicklung der Almwirtschaft. Wien.

  • Landwirtschaftliche Klein- und Hauptproduktionsgebiete Österreichs auf Basis politischer Gemeinden. Zur Charakterisierung der sehr unterschiedlichen naturräumlichen Bedingungen in Österreich werden Regionen mit ähnlichen landwirtschaftlichen Ertrags- und Produktionsbedingungen zusammengefasst. Daraus ergeben sich 8 landwirtschaftliche Hauptproduktionsgebiete, welche sich wiederum in 87 Kleinproduktionsgebiete untergliedern. Nach Wagner, K. (1990): Neuabgrenzung landwirtschaftlicher Produktionsgebiete. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Nr. 61 & 62. Wien.

  • Die Biotope dokumentieren die Lebensraumausstattung des Bundeslandes Kärnten. Die Erfassung erfolgt selektiv nach der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen ohne geschlossene Waldgebiete und Alpinzonen entsprechend §9 des Kärntner Naturschutzgesetz

  • Almhauptregionen und Almregionen Österreichs auf Basis politischer Gemeinden; Landwirtschaftliche Klein- und Hauptproduktionsgebiete Österreichs auf Basis politischer Gemeinden; Landwirtschaftliche Lagen Österreichs auf Basis der NUTS III Gebiete

  • Digitale Umfangsdarstellung der abgeschlossenen und laufenden Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren in Tirol. Der aktuelle Stand der laufenden Verfahren ist in der Abteilung Bodenordnung abrufbar. Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsaum durch Neueinteilung und Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens verbessert oder neu gestaltet werden. Flurbereinigung: Anstelle eines Zusammenlegungsverfahrens kann ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Besitz-, Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Die Agrarischen Grundzusammenlegungen sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Bei der gegenständlichen Daten handelt es sich um die aus dem Forschungsprojekt BEAT - "Bodenbedarf für die Ernährungssicherung in Österreich" ermittelten wertvollen landwirtschaftlichen Produktionsflächen innerhalb der Kleinproduktionsgebiete für die aktuelle klimatische Situation. Die wertvollen landwirtschaftlichen Flächenpolygone sind nach deren Nutzung (Acker oder Grünland) sowie dem Kleinproduktionsgebiet zusammengeführt.

  • Landwirtschaftliche Klein- und Hauptproduktionsgebiete Österreichs auf Basis politischer Gemeinden