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  • Ausgehend von den Ergebnissen des Forschungsprojektes Land Information System Austria LISA (vgl. LISA 2014) wird im Auftrag der Tiroler Landesregierung die aktuelle Landnutzung für Tirol erstellt. Die Landnutzungen werden aus bestehenden öffentlichen Geodaten des Tiroler Rauminformationssystem tiris abgeleitet. Ziel ist es einen digitalen, homogenen, qualitätskontrollierten und aktualisierbaren Land-Monitoring-Datensatz bereit zu stellen. LISA unterscheidet dabei zwischen zwei Sets an Klassen: Bodenbedeckung und Landnutzung. Die Bodenbedeckung gibt den Ist-Zustand der Geländeoberfläche wieder und wird ausschließlich aus Fernerkundungsdatenerzeugt. Die Landnutzung hingegen stellt den tatsächlichen, vom Menschen beeinflussten oder verursachten Nutzungsaspekt der Erdoberfläche in den Vordergrund. Der Landnutzungsdatensatz wird in sechs Hauptklassen, welche als Blöcke bezeichnet werden, unterteilt: Siedlung, Verkehr, Landwirtschaft, Wald, Natürliche Flächen und Gewässer. Die Landnutzung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet

  • Die Digitale Katastralmappe (DKM) harmonisiert nach INSPIRE ist der grafische Datenbestand des Katasters im Koordinatensystem der Österreichischen Landesvermessung. Sie wird von den zuständigen Vermessungsämtern laufend geführt. Die DKM veranschaulicht die Lage der Grundstücke und enthält die Grenzen der Grundstücke und die Grundstücksnummern. Stichtag = Erstellungsdatum: Die Daten sind zu diesem Tag der aktuellste Datenbestand des BEV. Dies ist nicht ident mit dem Aufnahme- bzw. Vermessungsdatum.

  • Überflutungsflächen HQ 30 des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant

  • Dieses Entwicklungsprogramm hat die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Windenergie in der Steiermark zum Ziel. Die Inhalte der Geodaten haben am 16.November 2019 Rechtskraft erlangt. (INSPIRE Annex III)

  • In der Flächenwidmung wird der Verwendungszweck aller Grundstücke eines Gemeindegebietes durch Widmung als Bauland, Freiland, Sonderfläche oder Vorbehaltsfläche festgelegt. Ebenso wird der Verlauf von Straßen vorgesehen. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Widmung digital darzustellen ist. Die Flächenwidmung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Seveso Auswirkungsbereiche des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant

  • Darstellung der Überlagerungen in der Widmung Grünland im Flächenwidmungsplan wie z. B: Aufschüttungsgebiete, Steinbruch, Ausflugsgasthaus, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Darstellung der Vorbehaltsflächen für öffentliche Zwecke dienende Bauten und Anlagen wie z. B. Schulen, Ämter, Sportplätze, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz. Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.