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Die Verwaltungsgrenzen Stichtag beinhalten die Grenzen der Verwaltungseinheiten Österreichs entsprechend der INSPIRE Richtlinie harmonisiert. Die Daten sind für folgende Grenzen vorhanden: 1) Katastralgemeindegrenze 2) Gemeindegrenze 3) Bezirksgrenze 4) Bundesländergrenze 5) Staatsgrenze
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Die Verwaltungsgrenzen Stichtag beinhalten die Grenzen der Verwaltungseinheiten Österreichs entsprechend der INSPIRE Richtlinie harmonisiert. Die Daten sind für folgende Grenzen vorhanden: 1) Katastralgemeindegrenze 2) Gemeindegrenze 3) Bezirksgrenze 4) Bundesländergrenze 5) Staatsgrenze
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In dieser Karte sind alle relevanten Schutzgebiete gem. Artikel 7 (Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch) und sonstige Schutzgebiete gemäß Anhang IV (Badegewässer und Natura 2000-Gebiete) der WRRL dargestellt.
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Seen und Fließgewässer des Gesamtgewässernetz des Bundes. Der Datensatz beinhaltet alle stehenden Gewässer und Fließgewässer Österreichs, die im Gesamtgewässernetz erfasst sind. (GGN v15)
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Die Richtlinie 91/676/EG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verpflichtet die Mitgliedstaaten Aktionsprogramme festzulegen, um derartige Gewässerverunreinigungen zu verringern und weiteren Gewässerverunreinigungen dieser Art vorzubeugen. Diese Aktionsprogramme sind alle vier Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls einschließlich zusätzlicher Maßnahmen fortzuschreiben.
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Feuchtgebiete, Torfflächen und Moor- bzw. Feuchtschwarzerdeböden auf Basis FGI (Feuchtgebieteinventar) und eBOD (digitale Bodenkarte) Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 2
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Dieser Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Schlagnutzungen, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche eines Feldstücks, die für eine Vegetationsperiode mit nur einer Kultur (Schlagnutzungsart) und einheitlicher Bewirtschaftungsauflage bzw. als ein Landschaftselementetyp gemäß Anlage 1 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 bewirtschaftet oder aber lediglich in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Art. 94 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erhalten wird und im GIS als Polygon oder als Punkt digitalisiert ist.
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Gebiete mit einer berechneten Seehöhe über 1200m.
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Nicht zum Umbruch freigegebenes Dauergrünland im Gebiet von Natura 2000 Flächen.
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Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)