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  • Lebensraumtypen gem. Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

  • Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)

  • Der Layer umfasst landwirtschaftliche schwere Böden. Ein schwerer Boden ist ein Boden mit hohem Tonanteil. Je höher der Anteil sehr kleinkörniger Bodenbestandteile ist, desto stärker hält der Boden zusammen und desto schwerer lässt er sich auch bearbeiten. Deshalb nennt man Böden mit einem hohen Tonanteil schwere Böden.

  • Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 9

  • Der Layer weist für landwirtschaftlich genutzte Flächen, die direkt an sensible Gewässer angrenzen, einen Pufferstreifen auf einer Breite von 10 Metern zu stehenden Gewässern und 5 Metern zu Fließgewässern aus. Bei den sensiblen Gewässern handelt es sich um solche, die laut nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan eine Zielverfehlung (ab Stufe 3 „mäßig“) aufgrund stofflicher Belastung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) aufweisen.

  • In dieser Karte sind alle relevanten Schutzgebiete gem. Artikel 7 (Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch) und sonstige Schutzgebiete gemäß Anhang IV (Badegewässer und Natura 2000-Gebiete) der WRRL dargestellt.

  • Mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Rechtliche Grundlagen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union sind die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch FFH-Richtlinie genannt. Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 9

  • Wasserrahmenrichtlinie Ertragslagen

  • Die Richtlinie 91/676/EG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verpflichtet die Mitgliedstaaten Aktionsprogramme festzulegen, um derartige Gewässerverunreinigungen zu verringern und weiteren Gewässerverunreinigungen dieser Art vorzubeugen. Diese Aktionsprogramme sind alle vier Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls einschließlich zusätzlicher Maßnahmen fortzuschreiben.

  • Gebiete mit einer berechneten Seehöhe über 1200m.