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Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur duch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Informationen zur Lage, Größe und Art von Biotopen dienen der Situationsbeurteilung bei diversen Planungen und Verfahren. Deshalb wurde in den Jahren 1992 bis 1997 eine vegetationskundliche Kartierung im Tiroler Dauersiedlungsraumes unterhalb 1200 Höhenmeter durchgeführt. Kartierungsbasis war das Orthofoto 1:10.000. Seit 2004 wird die Biotopkartierung aktualisiert. Neuer Erfassungsmaßstab: 1 : 4000. Die Biotopkartierung ist dem INSPIRE Datenthema Lebensräume und Biotope (Annex III) zugeordnet.
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Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären. Die Naturparke sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären. Die Naturparke sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur duch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Theoretische Sonnenscheindauer in Stunden am 21. Dezember, 21. Jänner bis 21. Juni. Berechnung auf Grundlage des digitalen Oberflächenmodell Tirol Grid 1 Meter, Aufnahmezeitraum 2008 bis 2013 (Talräume in Nordtirol). Berechnung der Tagessummen der (theoretischen) Besonnungsdauer in 10-minütiger Modellierung des Sonnengangs unter Berücksichtigung von Fern- und Nahverschattung (Gebäude, hohe Vegetation). Der Raster-Datensatz "Sonnenscheindauer 2013 Tirol" ist dem INSPIRE Datenthema Energiequellen (Annex III) zugeordnet.