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  • Standorte von Kindergärten, Schulen, sozialen Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Verwaltungseinrichtungen - Points of Interest (POI)

  • Ereignisse Naturgefahren (Hochwasser, Massenbewegungen, Lawinen) aus dem Ereigniskataster Land Kärnten

  • Kläranlagen, Quelle: Wasserinformationssystem Kärnten

  • Wasserkraftwerke, Quelle: Wasserinformationssystem Kärnten

  • SEVESO Betriebe, Quelle: Umweltinformationssystem Land Kärnten

  • Schutzgebiete auf Basis des Kärntner Naturschutzgesetzes 2002 z.B. Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, besonders geschützte Höhlen und Europaschutzgebiete oder auf Basis des Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetzes der Nationalpark und der Biosphärenpark); darüber hinaus Gebiete, die eine Auszeichnung in Form eines Prädikats bzw. Gütesiegels z.B. Ramsar-Gebiet, Biogenetisches Reservat darstellen

  • Schutzgebiete zum Schutz von Wasserversorgungsanlagen gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959, welche durch Bescheid der für die Bewilligung dieser Anlagen zuständigen Wasserrechtsbehörde erlassen werden Schongebiete zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung nach § 34 Abs. 2 WRG 1959, welche durch Verordnung des Landeshauptmannes oder des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlassen werden, Schutz und Schongebiete zur Sicherung der künftigen Wasserversorgung gemäß § 35 WRG 1959 und Schutz von Heilquellen und Heilmooren gemäß § 37 WRG 1959, welche durch Anordnungen im Sinne des § 34 WRG 1959 erlassen werden.

  • INSPIRE Geplante Landnutzung - basierend auf vorliegenden Widmungsinformationen, erweitert um zusätzliche Festlegungen wie Aufschließungsgebiete und die Ersichtlichmachung WALD. Die Datengrundlagen werden von den Gemeinden im Rahmen des Datenaustauschvertrages "Land Kärnten und Gemeinden" zur Verfügung gestellt. Kein Rechtsanspruch ableitbar.

  • Die Biotope dokumentieren die Lebensraumausstattung des Bundeslandes Kärnten. Die Erfassung erfolgt selektiv nach der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen ohne geschlossene Waldgebiete und Alpinzonen entsprechend §9 des Kärntner Naturschutzgesetz