Keyword

Geowissenschaften

35 record(s)
 
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
Scale
Resolution
From 1 - 10 / 35
  • Unter einem Ereignis ist die schadensbildende Summe aller Vorgänge und Wirkungen eines Naturgefahrenprozesses zu verstehen, wenn sie in einem räumlichen, zeitlichen oder kausalen Zusammenhang stehen. Ereignisse können nach der vorwiegenden Prozessart, der Häufigkeit ihres Auftretens oder ihrer Intensität unterteilt werden. Die WLV unterscheidet die Prozessarten Wasser, Schnee, Rutschung und Steinschlag.

  • Verordnete Lawineneinzugsgebiete Österreichs: Unter einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 2 ForstG) sind Schneemassen zu verstehen, die bei raschem Absturz auf steilen Hängen, Gräben u. ä. infolge der kinetischen Energie oder der von ihnen verursachten Luftdruckwelle oder durch ihre Ablagerung Gefahren oder Schäden verursachen können. Das Einzugsgebiet einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 4 ForstG) ist deren Nähr-, Abbruch- und Ablagerungsbereich sowie die Lawinenbahn.

  • Ereignisse Naturgefahren (Hochwasser, Massenbewegungen, Lawinen) aus dem Ereigniskataster Land Kärnten

  • Der Gefahrenzonenplan (GZP) ist ein forstlicher Raumplan gemäß den §§ 8 (2) c) und 11 des ForstG sowie der GZP-VO. Er ist ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Er ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen und für die Abschätzung deren Dringlichkeit. Er unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.

  • Verordnete Wildbacheinzugsgebiete Österreichs: Ein Wildbach (im Sinne des § 99 Abs. 1 ForstG) ist ein dauernd oder zeitweise fließendes Gewässer, das durch rasch eintretende und nur kurze Zeit dauernde Anschwellungen Feststoffe aus seinem Einzugsgebiet oder aus seinem Bachbett in gefahrdrohendem Ausmaße entnimmt, diese mit sich führt und innerhalb oder außerhalb seines Bettes ablagert oder einem anderen Gewässer zuführt. Das Einzugsgebiet eines Wildbaches (im Sinne des § 99 Abs. 3 ForstG) ist die Fläche des von diesem und seinen Zuflüssen entwässerten Niederschlagsgebietes sowie der Ablagerungsbereich des Wildbaches.

  • Der Datensatz basiert auf den Inhalten der Hydrogeologischen Karte von Österreich 1:500.000. Der Punktlayer beinhaltet Quellen und Quellgruppen (ab einer mittleren Schüttung von 10 l/s) mit dem Ziel, einen Hinweis auf die Ergiebigkeit des Grundwasserleiters liefern zu können.

  • Lage der Profillinien zu den bodengeophysikalischen Messungen der GeoSphere Austria, differenziert nach Art der geophysikalischen Messung

  • Lage der Gebiete zu aerogeophysikalischen Messungen (INSPIRE Kampagne) der GeoSphere Austria.

  • Atmosphärisch korrigierte Solarstrahlung in Form der Jahressumme und der Halbjahressummen Grid 1 m² Auflösung. Auf Grundlage des Digitalen Oberflächenmodells DOM Stand Jahresende 2012 in Auflösung 1 m² wurde die Solarstrahlung über den Jahresgang der Sonne berechnet und nach Monaten aufsummiert. Die halbstündliche Sonnenposition und der Schattenwurf von Gelände, Gebäude und Vegetation wurden flächendeckend simuliert. Die noch bewölkungsfrei simulierten Einstrahlungswerte mit ihren Komponenten Direkt- und Diffusstrahlung wurden anschließend einer Atmosphärenkorrektur unterzogen. Um den Einfluss von Wolken zu berücksichtigen wurden Satellitendaten des Geostationären Meteosat Satelliten aus den Jahren 2004 bis 2012 verwendet. Diese Daten bilden eine homogene Zeitreihe mit einer zeitlichen Auflösung von 15 Minuten und einer räumlichen Auflösung von 0,02° (ca. 2 km). Der Raster-Datensatz "Solarstrahlung 2013 Tirol" ist dem INSPIRE Datenthema Energiequellen (Annex III) zugeordnet.

  • Bewertung des zukünftigen Hochwasserrisikos ausgewiesen als Überflutungsflächen (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2019 (2. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)