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  • Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2020-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • Wohnbevölkerung nach Gemeinden für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2020-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2022-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.

  • Altersstandardisierte Sterberaten nach Todesursachen für Österreich - insgesamt, Männer und Frauen nach Wohnbezirk 2007/2015 (Gebietsstand 2015). ICD-10-Codes: C00-C97 (Bösartige Neubildungen), I00-I99 (Todesursache Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems), J00-J99 (Krankheiten der Atmungsorgane), K00-K92 (Krankheiten der Verdauungsorgane), V01-Y89 (Verletzungen und Vergiftungen).

  • Überflutungsflächen HQ 300 des Landes Salzburg, INSPIRE- relevant

  • Wohnbevölkerung nach Zählsprengel für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2022-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.

  • Wohnbevölkerung nach Zählsprengel für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2020-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • 02.07.2019 Dieser Datensatz beinhaltet alle Geometrien der Vorarlberger Fischereireviere und der dazugehörenden Fischereireviernummern. Ist für INSPIRE gemeldet. Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle (jene, die inhaltliche Informationen enthalten): REVIER ... Nummer des Fischereireviers scale .... Angabe des Maßstabes, für das diese Polygone optimal geeignet sind 5000 ... M > 1:10.000 15000 ... M 1:10.000 bis 1:20.000 25000 ... M 1:20.000 bis 1:30.000 40000 ... M 1:30.000 bis 1:50.000 75000 ... M 1:50.000 bis 1:100.000 150000 ... M 1:100.000 bis 1:250.000 300000 ... M < 250.000 Datenquelle: fischereireviere.shp

  • Wohnbevölkerung nach Stadtregionen für Österreich. Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes, 1.1.2022, Stadtregionen Abgrenzung 2021 (Gemeindestand 1.1.2022).

  • Ein Nationalpark ist eine besondere Schutzgebietskategorie und steht über allen anderen Schutzgebieten. Gesetzliche Grundlagen sind das Nationalparkgesetz NPG und die Art. 15a B-VG - Verträge.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).