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  • Windmessstellen des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant

  • Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach Alter und Geschlecht (Stand 2024-01-01). Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes.

  • Geschützte Landschaftsteile gemäß § 11 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der a) das Landschafts und Ortsbild belebt, b) natur oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweist, c) mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bildet oder d) als Grünfläche in einem verbauten Gebiet der Erholung dient und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltungswürdig ist, kann mit der für seine Erhaltung und Erscheinungsform maßgebenden Umgebung mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)

  • Wohnbevölkerung nach NUTS für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2022-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • Statistische Zählsprengel für Österreich (2024/2023/2022)

  • Wohnbevölkerung nach Zählsprengel für Österreich nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte (Stand 2022-10-31). Quelle: Abgestimmte Erwerbsstatistik.

  • Überflutungsflächen HQ 300 des Landes Salzburg, INSPIRE- relevant

  • Wohnbevölkerung nach Siedlungseinheiten für Österreich. Quelle: Statistik des Bevölkerungsstandes 31.10.2021, Siedlungseinheiten 31.10.2021.

  • Ein Nationalpark ist eine besondere Schutzgebietskategorie und steht über allen anderen Schutzgebieten. Gesetzliche Grundlagen sind das Nationalparkgesetz NPG und die Art. 15a B-VG - Verträge.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).