Format

GML

278 record(s)
 
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
Resolution
From 1 - 10 / 278
  • Subnetz 13003, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT

  • Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 - kann die Bezirksverwaltungsbehörde Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist, mit Bescheid zu Naturdenkmälern erklären. Naturgebilde in diesem Sinne sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralien- oder Fossilienvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten und Klammen. Im Gegensatz zur Unterschutzstellung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die als Gebietsschutz größere Flächen umfassen und verbinden, handelt es sich bei Naturdenkmälern meist um Schutz von Einzelerscheinungen in der Landschaft. Die Naturdenkmäler sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Subnetz 1130 Land BGLD: Gemeindestraßen Burgenland, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT

  • Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 Vogelschutzrichtlinie (SPA) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Die Ramsar Konvention ist ein Rahmenprogramm zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung. Schutzgebietsausweisungen auf nationaler Ebene sollen durch internationale Kooperation gefördert und unterstützt werden. 1971 wurde in der iranischen Stadt Ramsar am Kaspischen Meer, unter anderem von Deutschland, das Ramsar-Abkommen unterzeichnet. Der WWF und die Weltnaturschutzunion (IUCN) spielten bei der Ausgestaltung der Konvention von Beginn an eine entscheidende Rolle. 1975 konnte das Abkommen in Kraft treten. 1980 fand die erste Mitgliedsstaatenkonferenz in Italien statt. Die Mitgliedsstaaten treffen sich alle drei Jahre. Inzwischen haben 133 Staaten das Abkommen unterzeichnet. Die meisten durch das Ramsar-Abkommen geschützten Feuchtgebiete hat Großbritannien ausgewiesen. Deutschland steht mit 31 Gebieten auf Platz 11. Das größte der Ramsar-Gebiete ist das Delta-Gebiet des mächtigen Flusses Okawango in Botswana mit über 6,8 Millionen Hektar - einer Fläche von der Größe Bayerns. Die kleinsten Ramsar-Gebiete hingegen haben nur eine Größe von einem Hektar - wie zum Beispiel die Hosnie´s Quelle auf Christmas Island in Australien. 1229 Feuchtgebiete weltweit unterstehen derzeit dem Schutz des Ramsar-Abkommens. Zusammen erreichen sie eine Fläche von etwa 106 Millionen Hektar, das entspricht der Größe Portugals. Die RAMSAR Gebiete sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • Dieses Entwicklungsprogramm hat die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Windenergie in der Steiermark zum Ziel. Die Inhalte der Geodaten haben am 16.November 2019 Rechtskraft erlangt. (INSPIRE Annex III)

  • Subnetz 5007 Bayern, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT

  • Straßen, Verkehrsnetze, ÖVDAT

  • Im Bundesland Tirol liegen rund 2.600 Almen, die mit einer Gesamtfläche von etwa 6.000 km² über 47 % der Landesfläche Tirols einnehmen. Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten wie Almen intern strukturiert sein können: Eine Alm kann nur ein Zentrum und keine Leger aufweisen, sie kann aus mehreren Legern bestehen, kann zum Beispiel zwei Niederleger und zwei Hochleger haben und ein Leger kann unter Umständen auch eine Hauptbetriebsnummer inne haben. Als Leger- bzw. Almtypen oder Almfunktionalitäten wurden ausgeschieden: Keine Leger: Darunter sind Almen zu verstehen, die nur ein Almzentrum aufweisen und keine Leger besitzen. Niederleger(NL), Mittelleger (ML), Hochleger (HL), Galtviehleger (GAL), Schafleger (SCHL); Bei der Verortung wurde das Almgebäude, die Almsiedlung bzw. das Almdorf, das als Almzentrum aufgefasst wird, mittels einer Punktverortung erfasst. Sind kein Almgebäude vorhanden, so wurde das Zentrum des Hauptweidegebietes verortet. Die Almzentren sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Die Landesregierung hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnungen Raumordnungsprogramme für eine geordnete und nachhaltige räumliche Entwicklung des Landes zu erlassen. Darin sind bestimmte Gebiete zur baulichen Freihaltung für die Landwirtschaft, Landschaft oder Ökologie vorgesehen. In anderen Gebieten ist die Widmung von Sonderflächen für Freizeit- und Sportanlagen zulässig, in den Kernzonen von zentralen Orten ist die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren möglich. Die Überörtliche Raumordnung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.