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  • harmonisierte Daten zum Thema "Protected sites" - INSPIRE Service

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  • harmonisierter Bestand der "Protected Sites", beinhalte alle vom Land Wien gemeldeten Schutzgebiete : Europaschutzgebiete (Natura2000) - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Europaschutzgebiete (Natura2000)-Vogelschutz-Richtlinie, UNESCO-Weltkulturerbe Wien, Ramsar Gebiete Wien, Nationalpark Donau-Auen Wien, Schutzgebiet aufgrund Landesgesetzgebung, Biosphaerenpark Wienerwald Wien, Naturdenkmäler flächig Wien, Naturdenkmäler punktförmig Wien

  • Gebiete gemäß Altlastensanierungsgesetz (ALSAG). Vom Landeshauptmann gemeldete Altablagerungen (alte Deponien) und Altstandorte (ehemalige Fabriken), die vor 1989 kontaminiert sein können, werden nach Durchführung einer Gefährdungsabschätzung und Feststellung einer erheblichen Gefährdung für die Umwelt und Gesundheit (nach Bewertung durch das Umweltbundesamt) als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten vom Bundesminister in der AltlastenVO ausgewiesen. Die Bewertung der Dringlichkeit von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden mittels drei Prioritätenklassen unterschieden. Eine Einstufung in die Prioritätenklasse 1 bedeutet die höchste Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen. Nach Bestätigung des Sanierungserfolges werden die Daten zur Altlast vom Umweltbundesamt aktualisiert und in der AltlastenVO vom Bundesminister als "sanierte oder gesicherte Altlast" gekennzeichnet.

  • Bewertung des zukünftigen Hochwasserrisikos ausgewiesen als Überflutungsflächen (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2019 (2. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) ausgewiesen als Gewässerstrecken durch die Bewertung verschiedener Kriterien entlang der Gewässer (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2019 (2. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Dieser Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Schlagnutzungen, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche eines Feldstücks, die für eine Vegetationsperiode mit nur einer Kultur (Schlagnutzungsart) und einheitlicher Bewirtschaftungsauflage bzw. als ein Landschaftselementetyp gemäß Anlage 1 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 bewirtschaftet oder aber lediglich in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Art. 94 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erhalten wird und im GIS als Polygon oder als Punkt digitalisiert ist.

  • Der Layer umfasst alle von der Zahlstelle Agrarmarkt Austria festgelegte Referenzparzellen und erfasste Landschaftselemente (Landschaftselementelayers) im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 Referenzparzelle: ist der physische Block, der als eindeutig nach außen abgrenzbar (zB Wald, Straßen, Gewässer) und durch in der Natur erkennbare, zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Flächen gebildet wird. Landschaftselementelayer: Layer mit den im GIS als Punkt oder Polygon gemäß den Definitionen laut Anlage 1 der Horizontale GAP-Verordnung digitalisierten Landschaftselementen, die sich auf Referenzflächen befinden, an eine solche unmittelbar angrenzen oder in einem Abstand von höchstens 5 m zu einer Referenzfläche liegen.

  • Signifikante vergangene Hochwassererignisse (PFRA) ausgewiesen als Gewässerstrecken oder Punkte (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2019 (2. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)