Luftverunreinigung
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INSPIRE konformer Downloaddienst des Umwelbundesamtes für Luftgüte gemäß Ozongesetzgebung - Luftgütemessstellen - Luftgütezonen - Überschreitungsgebiete - Belastete Gebiete
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Ozonmessstellen gemäß Ozongesetz Stand 2013; Die Messdaten werden für die aktuelle Information der Öffentlichkeit verwendet, sowie für Berichte auf österreichischer und europäischer Ebene. Luftgütemessstellen
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Inspire konformer Downloaddienst des Umwelbundesamtes für Luftgüte gemäß Ozongesetzgebung Daten von Österreichischen Luftmessstellen
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Zonen für die Beurteilung der Luftqualität in Österreich gemäß EU-Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG. Im Download wird der Datensatz als xml zur Verfügung gestellt.
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Gebiete, in denen die Grenzwerte, Zielwerte und langfristigen Ziele gemäß Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG überschritten werden. Die Überschreitungsgebiete sind nach Schadstoff gegliedert: - Stickstoffdioxide - Benzo(a)pyren - Stickstoffmonoxid - Feinstaub - Ozon
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Gebiete, in denen die Grenzwerte, Zielwerte und langfristigen Ziele gemäß Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG überschritten werden. Die Überschreitungsgebiete sind nach Schadstoff gegliedert: - Stickstoffdioxide - Benzo(a)pyren - Stickstoffmonoxid - Feinstaub - Ozon
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Gebiete, in denen die Grenzwerte, Zielwerte und langfristigen Ziele gemäß Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG überschritten werden. Die Überschreitungsgebiete sind nach Schadstoff gegliedert: - Stickstoffdioxide - Benzo(a)pyren - Stickstoffmonoxid - Feinstaub - Ozon
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Messdaten, die von den Ämtern der Landesregierung und dem Umweltbundesamt an den gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft und Ozongesetz betriebenen Luftgütemessstellen erhoben werden.
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Luftgütemessstellen gemäß gemäß Messkonzept-Verordnung zum Immissionsschutzgesetz-Luft sowie Ozon-Messkonzept-Verordnung. Die Messdaten werden für die aktuelle Information der Öffentlichkeit verwendet, sowie für Berichte auf österreichischer und europäischer Ebene.
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Gebiete, in denen die Grenzwerte, Zielwerte und langfristigen Ziele gemäß Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG überschritten werden. Die Überschreitungsgebiete sind nach Schadstoff gegliedert: - Stickstoffdioxide - Benzo(a)pyren - Stickstoffmonoxid - Feinstaub - Ozon