environment
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Scale
Resolution
-
Solarpotenzial pro Jahr, INSPIRE-relevant
-
Solarpotenzial pro Monat, INSPIRE-relevant
-
Nach dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 - kann die Bezirksverwaltungsbehörde Naturgebilde, deren Erhaltung wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, wegen ihrer wissenschaftlichen, geschichtlichen oder kulturellen Bedeutung oder wegen des besonderen Gepräges, das sie dem Landschaftsbild verleihen, im öffentlichen Interesse gelegen ist, mit Bescheid zu Naturdenkmälern erklären. Naturgebilde in diesem Sinne sind beispielsweise alte oder seltene Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, besondere Pflanzenvorkommen, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, Tümpel, Seen, Moore, Felsbildungen, Gletscherspuren, Mineralien- oder Fossilienvorkommen, erdgeschichtliche Aufschlüsse und charakteristische Bodenformen, Schluchten und Klammen. Im Gegensatz zur Unterschutzstellung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die als Gebietsschutz größere Flächen umfassen und verbinden, handelt es sich bei Naturdenkmälern meist um Schutz von Einzelerscheinungen in der Landschaft. Die Naturdenkmäler sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
-
Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären. Die Naturparke sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
-
Fischereireviere bzw. Fischereirechtsinhaber. (INSPIRE Annex III
-
Wasserschutzgebiete des Wasserinformationssystems, Flächen mit wasserrechtlicher Genehmigung im Wasserbuch. (INSPIRE Annex III)
-
Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) - Dieser Datensatz enthält folgende Schutzgebietskategorieren: Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet, Pflanzenschutzgebiet, Ruhezone, Biosphärenpark, Naturpark, Pufferzone Europaschutzgebiet und örtliches Schutzgebiet. Die Schutzziele sowie die Ge- und Verbote einzelner Schutzgebiete sind im Rechtsinformations des Bundes (RIS) zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, § 27 und § 29, spezielle Schutzgebietsverodungen siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Kategorie (String), Fläche (Integer), Verordnung (Sring) Datenquelle: Schutzgebiete_Naturschutz.shp
-
Biotopkartierung 2 (Basis ÖLK - BIODIGITOP 2. (INSPIRE Annex III). Historischer Datensatz.
-
Wasserschongebiete für Grundwasser, Quellwasser, Heilquellen und Arteser. Zum Schutze von Wasserversorgungsanlagen gemäß Wasserrechtsgesetz gemäß §34 (1) und (2). (INSPIRE Annex III)
-
Geschützte Landschaftsteile gemäß § 11 Steiermärkisches Naturschutzgesetz. Geschützte Landschaftsteile (1) Ein Teilbereich der Landschaft, der a) das Landschafts und Ortsbild belebt, b) natur oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweist, c) mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bildet oder d) als Grünfläche in einem verbauten Gebiet der Erholung dient und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltungswürdig ist, kann mit der für seine Erhaltung und Erscheinungsform maßgebenden Umgebung mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).