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  • Verordnete Wildbacheinzugsgebiete Österreichs: Ein Wildbach (im Sinne des § 99 Abs. 1 ForstG) ist ein dauernd oder zeitweise fließendes Gewässer, das durch rasch eintretende und nur kurze Zeit dauernde Anschwellungen Feststoffe aus seinem Einzugsgebiet oder aus seinem Bachbett in gefahrdrohendem Ausmaße entnimmt, diese mit sich führt und innerhalb oder außerhalb seines Bettes ablagert oder einem anderen Gewässer zuführt. Das Einzugsgebiet eines Wildbaches (im Sinne des § 99 Abs. 3 ForstG) ist die Fläche des von diesem und seinen Zuflüssen entwässerten Niederschlagsgebietes sowie der Ablagerungsbereich des Wildbaches.

  • Unter einem Ereignis ist die schadensbildende Summe aller Vorgänge und Wirkungen eines Naturgefahrenprozesses zu verstehen, wenn sie in einem räumlichen, zeitlichen oder kausalen Zusammenhang stehen. Ereignisse können nach der vorwiegenden Prozessart, der Häufigkeit ihres Auftretens oder ihrer Intensität unterteilt werden. Die WLV unterscheidet die Prozessarten Wasser, Schnee, Rutschung und Steinschlag.

  • Der Datensatz ist ein Auszug aus IRIS (Interaktives Rohstoff-Informationssystem) und beinhaltet Punkte und Informationen zu den Vorkommen und Lagerstätten von Erzen, Industriemineralen und Energierohstoffen in Österreich.

  • Lage der Gebiete zu aerogeophysikalischen Messungen (INSPIRE Kampagne) der GeoSphere Austria.

  • Signifikante vergangene Hochwassererignisse (PFRA) ausgewiesen als Gewässerstrecken oder Punkte (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2019 (2. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser hoher Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 30 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) ausgewiesen als Gewässerstrecken durch die Bewertung verschiedener Kriterien entlang der Gewässer (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2019 (2. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 100 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) für ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 100 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)) Dieser Datensatz wurde im 1. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie erstellt und im 2. Planungszyklus nicht aktualisiert, er ist also nicht mehr mit dem Datensatz der APSFR vergleichbar. Datenstand: 2013

  • Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) für ein Hochwasser hoher Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 30 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)) Dieser Datensatz wurde im 1. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie erstellt und im 2. Planungszyklus nicht aktualisiert, er ist also nicht mehr mit dem Datensatz der APSFR vergleichbar. Datenstand: 2013