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  • Gebietsfremde Arten oder Neobiota sind Pflanzen, Pilze, Tiere und Mikroorganismen, die durch den Menschen in Regionen gelangen, die sie aus eigener Kraft nicht erreichen können. Einige dieser Arten können sich in den neuen Gebieten dauerhaft fortpflanzen (etablieren), ausbreiten und manche, die so genannten invasiven gebietsfremden Arten (Invasive Alien Species, IAS), können die heimische Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen gefährden oder nachteilig beeinflussen. Die räumliche Information stellt die Verbreitung in Österreich für die aktuelle Berichtsperiode dar. Alien Species Distribution Reporting 2019 MS reporting under Art.24 of the IAS Regulation (https://easin.jrc.ec.europa.eu/easin/Services/Reporting, http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/index_en.htm )

  • Naturräumliche Gliederung Österreichs nach 7 Hauptzonen und 10 Unterregionen, Credits: SAUBERER, N., GRABHERR, G. 1995: Fachliche Grundlagen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in Österreich. Schwerpunkt Lebensräume. Report des Umweltbundesamtes 115.

  • Messdaten, die von den Ämtern der Landesregierung und dem Umweltbundesamt an den gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft und Ozongesetz betriebenen Luftgütemessstellen erhoben werden.

  • Verzeichnis sämtlicher entsprechend den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, die auf Grund einer Erstabschätzung des Gefährdungspotenzials als Verdachtsflächen bewertet wurden. Dieser Datensatz ist nicht zugänglich, jedoch wird eine grundstücksbezogene Auskunft über einen Eintrag erteilt.