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  • Verordnete Lawineneinzugsgebiete Österreichs: Unter einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 2 ForstG) sind Schneemassen zu verstehen, die bei raschem Absturz auf steilen Hängen, Gräben u. ä. infolge der kinetischen Energie oder der von ihnen verursachten Luftdruckwelle oder durch ihre Ablagerung Gefahren oder Schäden verursachen können. Das Einzugsgebiet einer Lawine (im Sinne des § 99 Abs. 4 ForstG) ist deren Nähr-, Abbruch- und Ablagerungsbereich sowie die Lawinenbahn.

  • Unter einem Ereignis ist die schadensbildende Summe aller Vorgänge und Wirkungen eines Naturgefahrenprozesses zu verstehen, wenn sie in einem räumlichen, zeitlichen oder kausalen Zusammenhang stehen. Ereignisse können nach der vorwiegenden Prozessart, der Häufigkeit ihres Auftretens oder ihrer Intensität unterteilt werden. Die WLV unterscheidet die Prozessarten Wasser, Schnee, Rutschung und Steinschlag.

  • 139 Waldbodenflächen in einem gleichmäßigen Raster über Österreich verteilt.

  • Der Gefahrenzonenplan (GZP) ist ein forstlicher Raumplan gemäß den §§ 8 (2) c) und 11 des ForstG sowie der GZP-VO. Er ist ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.). Er ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen und für die Abschätzung deren Dringlichkeit. Er unterstützt die Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.

  • Verordnete Wildbacheinzugsgebiete Österreichs: Ein Wildbach (im Sinne des § 99 Abs. 1 ForstG) ist ein dauernd oder zeitweise fließendes Gewässer, das durch rasch eintretende und nur kurze Zeit dauernde Anschwellungen Feststoffe aus seinem Einzugsgebiet oder aus seinem Bachbett in gefahrdrohendem Ausmaße entnimmt, diese mit sich führt und innerhalb oder außerhalb seines Bettes ablagert oder einem anderen Gewässer zuführt. Das Einzugsgebiet eines Wildbaches (im Sinne des § 99 Abs. 3 ForstG) ist die Fläche des von diesem und seinen Zuflüssen entwässerten Niederschlagsgebietes sowie der Ablagerungsbereich des Wildbaches.

  • Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)

  • Die Österreichische Radonpotenzialkarte wurde auf Basis von 20.000 Radonmessungen in Wohnhäusern erstellt und gibt Auskunft, wo in Österreich mit erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden gerechnet werden muss. Die Abfrage der Radonpotenzialklasse erfolgt auf Gemeindeebene (Gemeindepotenzial). In etwa 500 Gemeinden liegt ein erhöhtes Radonpotenzial vor. Abhängig vom Radonpotenzial sollen Empfehlungen sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten und Generalsanierungen beachtet werden. Gemeindegrenzen von data.gv.at;Geoland.at; CC-BY-3.0 Weitere Informationen: www.radon.gv.at

  • Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)

  • Wasserschutzgebiete des Wasserinformationssystems, Flächen mit wasserrechtlicher Genehmigung im Wasserbuch. (INSPIRE Annex III)

  • Bestimmte Standorte für industrielle Produktion, insbesondere durch die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) erfasste Anlagen.