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Subnetz 7230 Tirol Hochrangige Privatstraßen P, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Subnetz 4009 Bayern OÖ, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Subnetz 4003 Güterwege OÖ, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Subnetz 5001 Land Salzburg: Landesstraßen, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
Subnetz 5001 Land Salzburg: Landesstraßen, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Subnetz 2401 Land Stmk: Landesstraßen B und L, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Subnetz 410 Land NÖ: Straßen in Bau, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Straßenknotenpunkte, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Darstellungsdienst zur katastergenauen Abgrenzung der Jagdreviere von Vorarlberg. Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle (jene, die inhaltliche Informationen enthalten): art_neu (string), gemeinde (string) Ist für INSPIRE gemeldet.
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Der Österreichische Waldentwicklungsplan ist ein wesentliches Instrument der Forstlichen Raumplanung, die durch vorausschauende Planung dazu beitragen soll, sämtliche Waldfunktionen nachhaltig und bestmöglich zu erhalten und zur Geltung zu bringen. Die vier im Österreichischen Forstgesetz (§ 6 Abs. 2 ForstG 1975) beschriebenen Waldfunktionen werden bewertet und die im vorrangigen öffentlichen Interesse stehende Funktion wird als Leitfunktion dargestellt. Nutzfunktion (grün): Insbesondere die wirtschaftlich nachhaltige Produktion des Rohstoffes Holz. Schutzfunktion (rot): Insbesondere der Schutz vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen Bodenabschwemmung und -verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung. Wohlfahrtsfunktion (blau): Einfluss des Waldes auf die Umwelt, Ausgleich des Klimas und Wasserhaushaltes, Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser. Erholungsfunktion (gelb): Erholungsraum für Waldbesucher. Die Wertigkeit ist durch eine Wertziffer, die den Grad des öffentlichen Interesses an der jeweiligen Funktion zum Ausdruck bringt, zu qualifizieren. Für die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion wird die Wertigkeit jeweils durch Wertziffern (0= kein öffentliches Interesse, 1=geringes öffentliches Interesse, 2=erhöhtes öffentliches Interesse, 3= besonderes öffentliches Interesse) definiert. Die Nutzfunktion unterliegt keiner mehrstufigen Bewertung und ist dann die Leitfunktion, wenn keine der drei anderen Funktionen eine hohe Wertigkeit (Wertziffer 3) hat. Kreisfunktionsflächen im Waldentwicklungsplan sind Waldflächen kleiner zehn Hektar, in denen eine Funktion, abweichend von der umgebenden Funktionsfläche, eine hohe Wertigkeit hat. Diese sind durch ein Kreissymbol und entsprechende Färbung der hervorgehobenen Funktion (grün=Nutzfunktion, rot=Schutzfunktion, blau=Wohlfahrtsfunktion, gelb=Erholungsfunktion) dargestellt.
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Fischereireviere bzw. Fischereirechtsinhaber. (INSPIRE Annex III)