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  • Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Darstellung der Widmung von Schipisten im Flächenwidmungsplan. Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan und im OÖ. Raumordnungsgesetz.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung von bestehenden Einrichtungen in Form von Punktinformationen im Flächenwidmungsplan wie z.B.: Verwaltungsgebäude, Schulen, Altersheim, ... Der Datensatz unterliegt einer ständigen Aktualisierung, da die Gemeinden ihre Flächenwidmungspläne individuell bei der OÖ Landesregierung abgeben und auch ständig Änderungen gemacht werden können. Genauere Informationen finden Sie in der Planzeichenverordnung zum Flächenwidmungsplan.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung von Widmungen in Form von Punkten im Flächenwidmungsplan wie z.B.: "bestehende Gebäude im Grünland mit spezifischen Festlegungen".Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Dieses Entwicklungsprogramm hat die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Windenergie in der Steiermark zum Ziel. Die Inhalte der Geodaten haben am 16.November 2019 Rechtskraft erlangt. (INSPIRE Annex III)

  • Zonen, in denen für den Fall einer geplanten Kiesgewinnung, das Landschaftsbild besonders zu beachten ist. Konfliktzonen wurden lediglich im Kiesleitplan 1997 festgelegt. In den darauf folgenden Überarbeitungen (z.B. Zentralraum 2020) finden sich keine Konfliktzonen, jedoch ergänzend Vorbehaltszonen. Negativzonen wurden im ursprünglichen Kiesleitplan 1997 sowie in den darauf folgenden Überarbeitungen ausgewiesen.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • Darstellung der Regionalen Grünzonen des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Eferding 2 (LGBl.Nr. 84/2023, Datensatz mit Rechtsstand vom 11.12.2023) und des regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Linz-Umland 3 (LGBl.Nr. 98/2018, Datensatz mit Rechtsstand vom 30.11.2018). In regionalen Grünzonen ist eine Baulandneuwidmung im Regelfall nicht möglich.Dieser Datensatz wird über INSPIRE zur Verfügung gestellt.

  • UNESCO-Weltkulturerbe Stadt Salzburg, Land Salzburg, INSPIRE-relevant

  • Seveso Auswirkungsbereiche des Landes Salzburg, INSPIRE-relevant