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  • Subnetz 14102 Land Vorarlberg: Güterwege, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT

  • Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 FFH-Richtlinie (pSCI)sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • INSPIRE Protected Sites - Naturdenkmale Steiermark

  • INSPIRE Protected Sites - Naturschutzgebiete lit. a Steiermark

  • Der Darstellungsdienst des BEV stellt das DGM und Höhenlinien in verschiedenen Maßstäben dar. Für die Nutzung des Dienstes ist eine Registrierung erforderlich. Der Dienst wird kostenfrei zur Verfügung gestellt, d.h. für den Anwender fallen keine Kosten an.

  • Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz von Schutzgebieten, das von der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Meldung der geeigneten Gebiete durch die Mitgliedstaaten (pSCI = proposed Site of Community Importance) eingerichtet wird. Diese Meldung von Gebieten muß in einer sog. "Nationalen Liste Natura 2000" erfolgen. Rechtliche Grundlage dafür bietet die Habitat-Richtlinie. Neben der Habitat - Richtlinie besteht ebenso, entsprechend der Vogelschutzrichtlinie, die Verpflichtung, die geeignetsten Gebiete zum Schutz der seltenen und bedrohten Vogelarten zu Schutzgebieten zu erklären (SPA = Special Protection Area). Schutzgebiete nach der Habitat-Richtlinie und Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie sind sodann Bestandteil der Netzes Natura 2000. Die beiden Richtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel der Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie der wildlebenden Vogelarten. Die Europaschutzgebiete Natura 2000 Vogelschutzrichtlinie (SPA) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.

  • INSPIRE Darstellungsdienst Regionalstatistischer Raster 100M der Bundesanstalt Statistik Österreich

  • INSPIRE Darstellungsdienst Bevölkerung auf 100km Raster der Bundesanstalt Statistik Österreich

  • INSPIRE Darstellungsdienst Bevölkerung nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit der Arbeitsstätte nach 10km Raster der Bundesanstalt Statistik Österreich

  • INSPIRE Darstellungsdienst Bevölkerung auf Dauersiedlungsraum der Bundesanstalt Statistik Österreich