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Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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  • Geplanter Kartierungsumfang 2022: Großflughäfen. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.

  • Ruhige Gebiete gemäß Umgebungslärmgesetzgebung

  • Geplanter Kartierungsumfang 2022: Ballungsräume mit mehr als 100000 Einwohnern. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.

  • Geplanter Kartierungsumfang 2022: Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen sowie Landesstraßen) mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.

  • Geplanter Kartierungsumfang 2022: Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30000 Zügen/Jahr. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Straßen für die Lärmindizes Lden und Lnight Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung. Im Downloaddienst werden sie getrennt nach Bundesländern angeboten, im Darstellungsdienst ist der österreichweite Datensatz enthalten.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Flughäfen für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung. Im Downloaddienst werden sie getrennt nach Bundesländern angeboten, im Darstellungsdienst ist der österreichweite Datensatz enthalten.

  • Belastete Gebiete (Luft) gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G).\tBelastete Gebiete sind Schutzgebiete der Kategorie D des Anhanges 2 zum UVP-G 2000; in diesen Gebieten werden die Immissionsgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes – Luft, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten.

  • Standorte, an welchen Abfall behandelt wird, gesammelt wird, oder anfällt, sowie Standorte, an welchen Abwässer gereinigt werden, und Standorte mit Emissionen in Luft und/oder Wasser.

  • Auf dem Berechnungsmodell für die strategische Lärmkartierung 2022 aufbauendes Szenario mit einer höchsten zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Lärmzonen für die Lärmindizes Lden und Lnight stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung und stellen eine Potenzialabschätzung dar. Der Datensatz unterliegt nicht der Berichtspflicht gemäß Umgebungslärmrichtlinie. In der tabellarischen Auswertung wurden die Ballungsräume abweichend von den Vorgaben des Umgebungslärm-Reportings nicht gesondert behandelt, damit die detaillierten Pegelstatistiken im Datensatz auch in den Ballungsraumgemeinden enthalten bleiben.