Amt der Tiroler Landesregierung
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Gebäudebestand (Dachflächen) aus Fernerkundungsdaten Orthofoto und Satellitenbilder). Die Gebäude sind dem INSPIRE Datenthema Gebäude (Annex III) zugeordnet.
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Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Ausgehend von den Ergebnissen des Forschungsprojektes Land Information System Austria LISA (vgl. LISA 2014) wird im Auftrag der Tiroler Landesregierung die aktuelle Landnutzung für Tirol erstellt. Die Landnutzungen werden aus bestehenden öffentlichen Geodaten des Tiroler Rauminformationssystem tiris abgeleitet. Ziel ist es einen digitalen, homogenen, qualitätskontrollierten und aktualisierbaren Land-Monitoring-Datensatz bereit zu stellen. LISA unterscheidet dabei zwischen zwei Sets an Klassen: Bodenbedeckung und Landnutzung. Die Bodenbedeckung gibt den Ist-Zustand der Geländeoberfläche wieder und wird ausschließlich aus Fernerkundungsdatenerzeugt. Die Landnutzung hingegen stellt den tatsächlichen, vom Menschen beeinflussten oder verursachten Nutzungsaspekt der Erdoberfläche in den Vordergrund. Der Landnutzungsdatensatz wird in sechs Hauptklassen, welche als Blöcke bezeichnet werden, unterteilt: Siedlung, Verkehr, Landwirtschaft, Wald, Natürliche Flächen und Gewässer. Die Landnutzung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet
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Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept zu erlassen. Darin sind von Verbauung frei zu haltende Flächen als auch die für verschiedenen Siedlungsentwicklungen vorhandenen und vorgesehenen Gebiete planlich auszuweisen. Darzustellen sind auch die dafür erforderlichen lokalen Infrastrukturvorhaben. Die Örtlichen Raumordnungskonzepte sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Das Tiroler Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005 regelt verschiedene naturschutzrechtliche Festlegungen. Dieser Gis-Datensatz beinhaltet folgende Schutzgebietskategorien: Landschaftsschutz-, Naturschutz-, Ruhe-, Sonderschutzgebiete, Nationalpark Hohe Tauern, Geschützte Landschaftsteile. Die Schutzgebiete (Naturschutzgesetz) sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Im Bundesland Tirol liegen rund 2.600 Almen, die mit einer Gesamtfläche von etwa 6.000 km² über 47 % der Landesfläche Tirols einnehmen. Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten wie Almen intern strukturiert sein können: Eine Alm kann nur ein Zentrum und keine Leger aufweisen, sie kann aus mehreren Legern bestehen, kann zum Beispiel zwei Niederleger und zwei Hochleger haben und ein Leger kann unter Umständen auch eine Hauptbetriebsnummer inne haben. Als Leger- bzw. Almtypen oder Almfunktionalitäten wurden ausgeschieden: Keine Leger: Darunter sind Almen zu verstehen, die nur ein Almzentrum aufweisen und keine Leger besitzen. Niederleger(NL), Mittelleger (ML), Hochleger (HL), Galtviehleger (GAL), Schafleger (SCHL); Bei der Verortung wurde das Almgebäude, die Almsiedlung bzw. das Almdorf, das als Almzentrum aufgefasst wird, mittels einer Punktverortung erfasst. Sind kein Almgebäude vorhanden, so wurde das Zentrum des Hauptweidegebietes verortet. Die Almzentren sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Die Landesregierung kann allgemein zugängliche, für die Erholung in der freien Natur oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignete und zu diesem Zweck entsprechend ausgestaltete und gepflegte Landschaftsschutz-, Ruhe-, Naturschutz- und Sonderschutzgebiete oder Teile davon durch Verordnung zum Naturpark erklären. Die Naturparke sind dem INSPIRE Datenthema Schutzgebiete (Annex I) zugeordnet.
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Ausweisung von Jagdteilgebieten aufgrund von Feststellungsbescheiden durch die Jagdbehörde 1. Instanz und auf Basis des Tiroler Jagdgesetzes i.d.j.F.; Kategorien: 1. Eigenjagdgebiete (EJ), 2. Genossenschaftsjagdgebiete (GJ). Rechtsgültig sind nur die enstsprechenden Dokumente (Bescheide) der Jagdbehörde 1. Instanz. Der Jagdkataster ist dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.
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Die Landesregierung hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnungen Raumordnungsprogramme für eine geordnete und nachhaltige räumliche Entwicklung des Landes zu erlassen. Darin sind bestimmte Gebiete zur baulichen Freihaltung für die Landwirtschaft, Landschaft oder Ökologie vorgesehen. In anderen Gebieten ist die Widmung von Sonderflächen für Freizeit- und Sportanlagen zulässig, in den Kernzonen von zentralen Orten ist die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren möglich. Die Überörtliche Raumordnung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.
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Waldkategorien Tirol beinhaltet Waldflächen die nach Schutz- und Wirtschaftswaldkriterien: Wirtschaftswald (WW), Schutzwald im Ertrag (WS2), Schutzwald im Ertrag (SIE) Schutzwald ausser Ertrag (SAE) Schutzwald ausser Ertrag: Latschen (SAEL) ausgewiesen sind. Die Waldkategorien sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.