Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
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Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)
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Begrünte Abflusswege
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Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 9
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In dieser Karte sind alle relevanten Schutzgebiete gem. Artikel 7 (Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch) und sonstige Schutzgebiete gemäß Anhang IV (Badegewässer und Natura 2000-Gebiete) der WRRL dargestellt.
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Mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Rechtliche Grundlagen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union sind die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch FFH-Richtlinie genannt. Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 9
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Gebiete mit einer berechneten Seehöhe über 1200m.
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Schutzgebiete zum Schutz von Wasserversorgungsanlagen gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959, welche durch Bescheid der für die Bewilligung dieser Anlagen zuständigen Wasserrechtsbehörde erlassen werden Schongebiete zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung nach § 34 Abs. 2 WRG 1959, welche durch Verordnung des Landeshauptmannes oder des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlassen werden, Schutz und Schongebiete zur Sicherung der künftigen Wasserversorgung gemäß § 35 WRG 1959 und Schutz von Heilquellen und Heilmooren gemäß § 37 WRG 1959, welche durch Anordnungen im Sinne des § 34 WRG 1959 erlassen werden.
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Wasserschutzgebiete - Webservice
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Wasserschutzgebiete - Webservice
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Feuchtgebiete, Torfflächen und Moor- bzw. Feuchtschwarzerdeböden auf Basis FGI (Feuchtgebieteinventar) und eBOD (digitale Bodenkarte) Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 2