Bescheid
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Ein Bannwald ist eine Sonderform des Schutzwaldes bzw. Wäldern mit Wohlfahrtsfunktion. Eine Bannlegung kann bei Objektschutzwäldern, Wälder bei denen die Wohlfahrtswirkung überwiegt, und Wäldern von denen aufgrund ihres Zustandes oder ihrer Bewirtschaftung direkte Gefahr ausgeht durchgeführt werden. Die Möglichkeit besteht nur bei Wäldern bei denen das zu schützende volkswirtschaftliche oder öffentliche Interesse (= Bannzweck) wichtiger ist, als die damit verbundenen Einschränkungen für den Waldbesitzer durch die Bannlegung. Mögliche Bannzwecke sind unter anderem: • Schutz vor Naturgefahren (Lawinen Muren, Steinschlag, Hochwasser etc.) • Quellschutz • Erhalt von Straßen und Stromleitungen • Sicherung von militärischen Anlagen Im Rahmen des Aktionsprogrammes Schutzwald „Wald schützt uns!“ wurde mit dem Meilenstein „Digitalisierungsinitiative Schutzwald“ erstmalig ein aktueller und bundesweiter Stand von aktiven Bannwäldern (mit Bescheid) evaluiert. Detailinformationen unter https://www.schutzwald.at/karten/bannwaelderinoesterreich.html