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Begrünte Abflusswege
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Lebensraumtypen gem. Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
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Mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Rechtliche Grundlagen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union sind die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch FFH-Richtlinie genannt. Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 9
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In dieser Karte sind alle relevanten Schutzgebiete gem. Artikel 7 (Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch) und sonstige Schutzgebiete gemäß Anhang IV (Badegewässer und Natura 2000-Gebiete) der WRRL dargestellt.
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Gebiete mit einer berechneten Seehöhe über 1200m.
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Die Richtlinie 91/676/EG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verpflichtet die Mitgliedstaaten Aktionsprogramme festzulegen, um derartige Gewässerverunreinigungen zu verringern und weiteren Gewässerverunreinigungen dieser Art vorzubeugen. Diese Aktionsprogramme sind alle vier Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls einschließlich zusätzlicher Maßnahmen fortzuschreiben.
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Der Layer umfasst landwirtschaftliche schwere Böden. Ein schwerer Boden ist ein Boden mit hohem Tonanteil. Je höher der Anteil sehr kleinkörniger Bodenbestandteile ist, desto stärker hält der Boden zusammen und desto schwerer lässt er sich auch bearbeiten. Deshalb nennt man Böden mit einem hohen Tonanteil schwere Böden.
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Dieser Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Schlagnutzungen, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche eines Feldstücks, die für eine Vegetationsperiode mit nur einer Kultur (Schlagnutzungsart) und einheitlicher Bewirtschaftungsauflage bzw. als ein Landschaftselementetyp gemäß Anlage 1 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 bewirtschaftet oder aber lediglich in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Art. 94 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erhalten wird und im GIS als Polygon oder als Punkt digitalisiert ist.
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Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)
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Feuchtgebiete, Torfflächen und Moor- bzw. Feuchtschwarzerdeböden auf Basis FGI (Feuchtgebieteinventar) und eBOD (digitale Bodenkarte) Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 2