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  • Hangneigungsklassen auf Basis der ALS Daten.

  • Feuchtgebiete, Torfflächen und Moor- bzw. Feuchtschwarzerdeböden auf Basis FGI (Feuchtgebieteinventar) und eBOD (digitale Bodenkarte) Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 2

  • Begrünte Abflusswege

  • Wasserrahmenrichtlinie Ertragslagen

  • Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)

  • In dieser Karte sind alle relevanten Schutzgebiete gem. Artikel 7 (Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch) und sonstige Schutzgebiete gemäß Anhang IV (Badegewässer und Natura 2000-Gebiete) der WRRL dargestellt.

  • Der Layer weist für landwirtschaftlich genutzte Flächen, die direkt an sensible Gewässer angrenzen, einen Pufferstreifen auf einer Breite von 10 Metern zu stehenden Gewässern und 5 Metern zu Fließgewässern aus. Bei den sensiblen Gewässern handelt es sich um solche, die laut nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan eine Zielverfehlung (ab Stufe 3 „mäßig“) aufgrund stofflicher Belastung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) aufweisen.

  • Seen und Fließgewässer des Gesamtgewässernetz des Bundes. Der Datensatz beinhaltet alle stehenden Gewässer und Fließgewässer Österreichs, die im Gesamtgewässernetz erfasst sind. (GGN v15)

  • Dieser Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Schlagnutzungen, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche eines Feldstücks, die für eine Vegetationsperiode mit nur einer Kultur (Schlagnutzungsart) und einheitlicher Bewirtschaftungsauflage bzw. als ein Landschaftselementetyp gemäß Anlage 1 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 bewirtschaftet oder aber lediglich in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Art. 94 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erhalten wird und im GIS als Polygon oder als Punkt digitalisiert ist.

  • Mit dem Schutzgebietsnetz Natura 2000 sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Rechtliche Grundlagen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union sind die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch FFH-Richtlinie genannt. Ausgewiesene Flächen unter GLÖZ 9