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  • Ruhige Gebiete gemäß Umgebungslärmgesetzgebung

  • Auf dem Berechnungsmodell für die strategische Lärmkartierung 2022 aufbauendes Szenario mit einer höchsten zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Lärmzonen für die Lärmindizes Lden und Lnight stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung und stellen eine Potenzialabschätzung dar. Der Datensatz unterliegt nicht der Berichtspflicht gemäß Umgebungslärmrichtlinie. In der tabellarischen Auswertung wurden die Ballungsräume abweichend von den Vorgaben des Umgebungslärm-Reportings nicht gesondert behandelt, damit die detaillierten Pegelstatistiken im Datensatz auch in den Ballungsraumgemeinden enthalten bleiben.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Flughäfen für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung. Im Downloaddienst werden sie getrennt nach Bundesländern angeboten, im Darstellungsdienst ist der österreichweite Datensatz enthalten.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Bundes für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen des Autobahn- und Schnellstraßennetzes sind ein Teil der Gesamtstraßenlärmkarte und daher bei dieser ebenfalls enthalten und veröffentlicht. Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung. In der tabellarischen Auswertung wurden die Ballungsräume abweichend von den Vorgaben des Umgebungslärm-Reportings nicht gesondert behandelt, damit die detaillierten Pegelstatistiken im Datensatz auch in den Ballungsraumgemeinden enthalten bleiben.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Straßen für die Lärmindizes Lden und Lnight Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung. Im Downloaddienst werden sie getrennt nach Bundesländern angeboten, im Darstellungsdienst ist der österreichweite Datensatz enthalten.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für die Eisenbahn und die Straßenbahnen in den Ballungsräumen für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung. Im Downloaddienst werden sie getrennt nach Bundesländern angeboten, im Darstellungsdienst ist der österreichweite Datensatz enthalten.

  • Geplanter Kartierungsumfang 2022: Ballungsräume mit mehr als 100000 Einwohnern. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für IPPC-Anlagen in Ballungsräumen für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen stehen für die Ballungsräume Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien zur Verfügung. Im Downloaddienst werden sie getrennt nach Bundesländern angeboten, im Darstellungsdienst ist der österreichweite Datensatz enthalten.

  • Ballungsräume mit mehr als 100000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen sowie Landesstraßen) mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30000 Zügen/Jahr und Großflughäfen gemäß Artikel 7 Absatz (1) EU Umgebungslärmrichtlinie. Die tabellarische Darstellung steht sowohl im Central Data Repository der Europäischen Umweltagentur (http://cdr.eionet.europa.eu/at/eu/noise/df5/envvzjdww/) wie auch im Downloadservice zur Verfügung. In den GIS-Daten sind über den Großflughafen Wien Schwechat hinaus alle Flughafenstandorte erfasst, da der nationalen Umsetzung nach alle Flughäfen zu kartieren sind. Die Daten stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung.

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Flughäfen für die Lärmindizes Lden und Lnight.