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  • Ozonmessstellen gemäß Ozongesetz Stand 2013; Die Messdaten werden für die aktuelle Information der Öffentlichkeit verwendet, sowie für Berichte auf österreichischer und europäischer Ebene. Luftgütemessstellen

  • Verzeichnis sämtlicher entsprechend den Bestimmungen des Altlastensanierungsgesetzes gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, die auf Grund einer Erstabschätzung des Gefährdungspotenzials als Verdachtsflächen bewertet wurden. Dieser Datensatz ist nicht zugänglich, jedoch wird eine grundstücksbezogene Auskunft über einen Eintrag erteilt.

  • INSPIRE konformer Downloaddienst des Umwelbundesamtes für Luftgüte gemäß Ozongesetzgebung - Luftgütemessstellen - Luftgütezonen - Überschreitungsgebiete - Belastete Gebiete

  • Altlastenpolygone aus dem Altlastenatlas des Bundes zur Erfüllung des Altlastensanierungsgesetzes. Der Datensatz stellt Bereiche dar, die eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt bedeuten.

  • Datensätze aus dem Altlastenatlas des Bundes zur Erfüllung des Altlastensanierungsgesetzes. Der Datensatz stellt Bereiche dar, die eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt bedeuten.

  • Inspire konformer Downloaddienst des Umwelbundesamtes für Luftgüte gemäß Ozongesetzgebung Daten von Österreichischen Luftmessstellen

  • Gebiete gemäß Altlastensanierungsgesetz (ALSAG). Vom Landeshauptmann gemeldete Altablagerungen (alte Deponien) und Altstandorte (ehemalige Fabriken), die vor 1989 kontaminiert sein können, werden nach Durchführung einer Gefährdungsabschätzung und Feststellung einer erheblichen Gefährdung für die Umwelt und Gesundheit (nach Bewertung durch das Umweltbundesamt) als sicherungs- und sanierungsbedürftige Altlasten vom Bundesminister in der AltlastenVO ausgewiesen. Die Bewertung der Dringlichkeit von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden mittels drei Prioritätenklassen unterschieden. Eine Einstufung in die Prioritätenklasse 1 bedeutet die höchste Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen. Nach Bestätigung des Sanierungserfolges werden die Daten zur Altlast vom Umweltbundesamt aktualisiert und in der AltlastenVO vom Bundesminister als "sanierte oder gesicherte Altlast" gekennzeichnet.

  • Gebiete, in denen die Grenzwerte, Zielwerte und langfristigen Ziele gemäß Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG überschritten werden. Die Überschreitungsgebiete sind nach Schadstoff gegliedert: - Stickstoffdioxide - Benzo(a)pyren - Stickstoffmonoxid - Feinstaub - Ozon

  • Gebiete, in denen die Grenzwerte, Zielwerte und langfristigen Ziele gemäß Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG überschritten werden. Die Überschreitungsgebiete sind nach Schadstoff gegliedert: - Stickstoffdioxide - Benzo(a)pyren - Stickstoffmonoxid - Feinstaub - Ozon

  • Gebiete, in denen die Grenzwerte, Zielwerte und langfristigen Ziele gemäß Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG überschritten werden. Die Überschreitungsgebiete sind nach Schadstoff gegliedert: - Stickstoffdioxide - Benzo(a)pyren - Stickstoffmonoxid - Feinstaub - Ozon