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  • Rot-gelb schraffierte Funktionsbereiche (Überflutungsflächen, die wesentlich zum Hochwasserabfluss beitragen und deren Abflusswirkung dazu beiträgt, im durch den funktionierenden Hochwasserabfluss entlasteten Gebiet das Gefährdungspotenzial zu verringern oder bei denen im Falle von abflussbeeinträchtigenden Maßnahmen negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten des Gewässers zu erwarten sind, welche das Schadenspotenzial erhöhen könnten) und weisen auf die Restgefährdung beispielsweise bei Überschreiten des Schutzgrades bzw. erhöhte Schadenswirkung bei Versagen von Schutzmaßnahmen hin), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Datenstand: Oktober 2020

  • Zonen mit Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit (basieren auf dem Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (HQ300 oder Extremereignisse) und weisen auf die Restgefährdung beispielsweise bei Überschreiten des Schutzgrades bzw. erhöhte Schadenswirkung bei Versagen von Schutzmaßnahmen hin), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Datenstand: Oktober 2020

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 30 Jahre), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung. Im Gegensatz zu den Überflutungsflächen der Hochwasserrichtlinie, welche den Stand abbilden, der im Rahmen der Hochwasserrichtlinie 2020 an die Europäische Kommission gemeldet wurden, beinhaltet dieser Datensatz auch die Aktualisierungen seitdem. Datenstand: Oktober 2020

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 100 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 100 Jahre), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Im Gegensatz zu den Überflutungsflächen der Hochwasserrichtlinie, welche den Stand abbilden, der im Rahmen der Hochwasserrichtlinie 2020 an die Europäische Kommission gemeldet wurden, beinhaltet dieser Datensatz auch die Aktualisierungen seitdem. Datenstand: Oktober 2020

  • Gelbe Gefahrenzonen (In diesen Flächen können unterschiedliche Gefährdungen geringeren Ausmaßes oder Beeinträchtigungen der Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke auftreten oder sind Beschädigungen von Bauobjekten und Verkehrsanlagen möglich), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Dieser Datensatz hängt mit den roten Gefahrenzonen zusammen und eine Betrachtung damit wird empfohlen. Datenstand: Oktober 2020

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 300 Jahre), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Im Gegensatz zu den Überflutungsflächen der Hochwasserrichtlinie, welche den Stand abbilden, der im Rahmen der Hochwasserrichtlinie 2020 an die Europäische Kommission gemeldet wurden, beinhaltet dieser Datensatz auch die Aktualisierungen seitdem. Datenstand: Oktober 2020

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 300 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser hoher Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 30 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Rote Gefahrenzonen (Flächen, die durch das Bemessungsereignis mittlerer Wahrscheinlichkeit derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke wegen der voraussichtlichen Schadenswirkungen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Dieser Datensatz hängt mit den gelben Gefahrenzonen zusammen und eine Betrachtung damit wird empfohlen. Datenstand: Oktober 2020