Geplanter Umfang Umgebungslärmkartierung 2017 - Österreich
Ballungsräume mit mehr als 100000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen sowie Landesstraßen) mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30000 Zügen/Jahr und Großflughäfen gemäß Artikel 7 Absatz (1) EU Umgebungslärmrichtlinie.
Die tabellarische Darstellung steht sowohl im Central Data Repository der Europäischen Umweltagentur ( http://cdr.eionet.europa.eu/at/eu/noise/df5/envvzjdww/) wie auch im Downloadservice zur Verfügung.
In den GIS-Daten sind über den Großflughafen Wien Schwechat hinaus alle Flughafenstandorte erfasst, da der nationalen Umsetzung nach alle Flughäfen zu kartieren sind.
Die Daten stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung.
Simple
- Datumsangaben
- Datumsangaben (Publikation)
- 2015-11-12
- Identifikator
- https://data.inspire.gv.at/70feffc7-38e7-4d03-8385-8e6d5060f024
- Überarbeitungsintervall
- Bei Bedarf
-
GEMET - Concepts, version 2.4
-
-
Lärmbelastung
-
Umgebungslärm
-
HighValueDataset
-
- Keywords
-
-
Großflughäfen
-
Ballungsräume
-
Haupteisenbahnstrecken
-
Hauptverkehrsstraßen
-
Lärm
-
-
INSPIRE priority data set
-
-
Major roads, railways and air transport network (Noise Directive)
-
Agglomerations (Noise Directive)
-
- Zugriffseinschränkungen
- Benutzerdefinierte Einschränkungen
- Andere Einschränkungen
- No limitations on public access
- Nutzungseinschränkungen
- Benutzerdefinierte Einschränkungen
- Andere Einschränkungen
- Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)
- Andere Einschränkungen
-
Das Urheberrecht an den Daten besitzen das BMK. Der Datenbenutzer ist verpflichtet, bei allen Folgeprodukten, in welcher Form auch immer, den Urheber und die jeweiligen fachlichen Quellen anzugeben. Die Vermarktung, oder sonst in irgendeiner Form kommerzielle Verwertung der Daten ist nicht zulässig. Bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten, sowie für Schäden, die aus solchen Mängeln entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Distanz
- 10 http://standards.iso.org/ittf/PubliclyAvailableStandards/ISO_19139_Schemas/resources/uom/ML_gmxUom.xml#m
- Sprache
- Deutsch
- Thematik
-
- Umwelt
- Anfangszeitpunkt
- 2015-06-30
- Endzeitpunkt
- 2020-06-29
- Identifikator des Referenzsystems
- http://www.opengis.net/def/crs/EPSG/0/31287
- Abgabeformat
-
-
ESRI Shapefile
(
1.0
)
-
ESRI Shapefile
(
1.0
)
- Online
- WMS Lärmzonen Umgebungslärmkartierung Österreich ( OGC:WMS )
- Online
- Downloaddienst Lärmzonen Umgebungslärmkartierung Österreich ( WWW:LINK-1.0-http--rss )
- Online
- 2017_PLAN_AUTOBAHN_LINIENQUELLEN ( WWW:DOWNLOAD-1.0-http--download )
- Online
- 2017_PLAN_BALLUNGSRAEUME ( WWW:DOWNLOAD-1.0-http--download )
- Online
- 2017_PLAN_EISENBAHN_LINIENQUELLEN ( WWW:DOWNLOAD-1.0-http--download )
- Online
- 2017_PLAN_FLUGHAEFEN_STANDORTE ( WWW:DOWNLOAD-1.0-http--download )
- Online
- 2017_PLAN_LANDESSTRASSEN_LINIENQUELLEN ( WWW:DOWNLOAD-1.0-http--download )
- Online
- 2017_PLAN_Tabellarische_Berichtsdaten ( WWW:DOWNLOAD-1.0-http--download )
- Bezugsebene
- Datenbestand
Konsistenz des Wertebereichs
- Verfahrensidentifikator
- INSPIRE / Conformity_001
Konformitätsergebnis
- Datumsangaben (Publikation)
- 2010-12-08
- Erklärung
-
siehe Referenzdokument (INSPIRE Technical Guidelines)
- Bestanden
- Nein
- Erläuterung
-
Die Daten wurden entsprechend den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren nationaler Umsetzung erstellt.
Zuständige Behörden für die Meldung des Kartierungsumfangs von Autobahnen und Schnellstraßen, Eisenbahnen sowie Flughäfen ist das BMK, für Landesstraßen die Bundesländer.
Die Ballungsräume sind in §11 Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung festgelegt.
Attribute: UnAggID, UnRoad_ID, UnRail_ID und ICAOCode für die eindeutige Zuordnung zu den tabellarisch gemeldeten Daten.
- Metadatensatzidentifikator
- 70feffc7-38e7-4d03-8385-8e6d5060f024 XML
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2024-11-12T08:30:43
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
ISO19115
- Version des Metadatenstandards
-
2003/Cor.1:2006