Vorarlberg, Amt d. LReg., Abteilung IVe - Umwelt- und Klimaschutz
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Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) - Dieser Datensatz enthält folgende Schutzgebietskategorieren: Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet, Pflanzenschutzgebiet, Ruhezone, Biosphärenpark, Naturpark, Pufferzone Europaschutzgebiet und örtliches Schutzgebiet. Die Schutzziele sowie die Ge- und Verbote einzelner Schutzgebiete sind im Rechtsinformations des Bundes (RIS) zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, § 27 und § 29, spezielle Schutzgebietsverodungen siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Kategorie (String), Fläche (Integer), Verordnung (Sring) Datenquelle: Schutzgebiete_Naturschutz.shp
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Das Vorarlberger Biotopinventar erfasst und beschreibt die besonders wertvollen Lebensräume (Biotope) Vorarlbergs. Folgende Kriterien sind für die Aufnahme in das Biotopinventar entscheidend: Natürlichkeitsgrad, Seltenheit, Vorkommen geschützter Arten (Tier- und Pflanzenarten), Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensgemeinschaften, Ökologische Wohlfahrtswirkung, Landschaftsplanerische Bedeutung, Landeskulturelle Bedeutung, Wissenschaftliche Bedeutung Die Ersterhebung der Biotope Vorarlbergs erfolgte 1984 bis 1989. Die Aktualisierung des Inventares wurde von 2005 bis 2009 durchgeführt. Weiterführende Informationen (Gemeindeberichte, Fotos und Artenlisten) sind im VOGIS-Atlas und auf der Homepage des Landes abrufbar. Ist für INSPIRE gemeldet. gesetzliche Grundlage: Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 6 Datenquelle: biotope.shp Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), aggregierter Lebensraumtyp – AGG_LRTYP (String), Biotopnummer - BIOTOPNR (String), eindeutiger Flächencode - BIOTOPCODE (String)
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Naturdenkmale nach §28 (überörtlicher Bedeutung) und §29 (örtlicher Bedeutung) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Naturdenkmale sind kleinräumige Landschaftselemente, deren Erhaltung wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftverleihen, oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind von der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde unter Schutz gestellt werden. Ist für INSPIRE gemeldet. Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 28 Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Bezeichnun [Name] (String), Kategorie [Art des Naturdenkmals] (String) Datenquelle: naturdenkmale.shp
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Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) auf Basis der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Schutzziele und Auflagen einzelner Schutzgebiete sind dem Vorarlberger Rechtsinformationssystem (Voris) bzw den Managementplänen zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, spezielle Schutzgebietsverodungen für die Gebiete Verwall und Bregenzerachschlucht siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" und "ris_link" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Gebietscode (String), Fläche (Integer), EU_TYP (String), Datenquelle: natura_2000.shp
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Downloaddienst der Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) - Dieser Datensatz enthält folgende Schutzgebietskategorieren: Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet, Pflanzenschutzgebiet, Ruhezone, Biosphärenpark, Naturpark, Pufferzone Europaschutzgebiet und örtliches Schutzgebiet. Die Schutzziele sowie die Ge- und Verbote einzelner Schutzgebiete sind im Rechtsinformations des Bundes (RIS) zu entnehmen. Ist für INSPIRE gemeldet.
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Downloaddienst für Naturdenkmale nach §28 (überörtlicher Bedeutung) und §29 (örtlicher Bedeutung) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Naturdenkmale sind kleinräumige Landschaftselemente, deren Erhaltung wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaftverleihen, oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind von der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde unter Schutz gestellt werden. Ist für INSPIRE gemeldet.
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Darstellungsdienst der Naturdenkmale nach §28 (überörtlicher Bedeutung) und §29 (örtlicher Bedeutung) des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Naturdenkmale sind kleinräumige Landschaftselemente, deren Erhaltung wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaft verleihen, oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind von der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde unter Schutz gestellt werden. Ist für INSPIRE gemeldet. Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Bezeichnun [Name] (String), Kategorie [Art des Naturdenkmals] (String)
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Darstellungsdienst Biotopinventar Vorarlberg. Das Vorarlberger Biotopinventar erfasst und beschreibt die besonders wertvollen Lebensräume (Biotope) Vorarlbergs. Folgende Kriterien sind für die Aufnahme in das Biotopinventar entscheidend: Natürlichkeitsgrad, Seltenheit, Vorkommen geschützter Arten (Tier- und Pflanzenarten), Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensgemeinschaften, Ökologische Wohlfahrtswirkung, Landschaftsplanerische Bedeutung, Landeskulturelle Bedeutung, Wissenschaftliche Bedeutung Die Ersterhebung der Biotope Vorarlbergs erfolgte 1984 bis 1989. Die Aktualisierung des Inventares wurde von 2005 bis 2009 durchgeführt. Weiterführende Informationen (Gemeindeberichte, Fotos und Artenlisten) sind im VOGIS-Atlas und auf der Homepage des Landes abrufbar. Ist für INSPIRE gemeldet.
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Downloaddienst für Schutzgebiete in Vorarlberg nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) auf Basis der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Schutzziele und Auflagen einzelner Schutzgebiete sind dem Vorarlberger Rechtsinformationssystem (Voris) bzw den Managementplänen zu entnehmen. Ist für INSPIRE gemeldet.
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Downloaddienst für Schutzgebiete in Vorarlberg nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) auf Basis der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Schutzziele und Auflagen einzelner Schutzgebiete sind dem Vorarlberger Rechtsinformationssystem (Voris) bzw den Managementplänen zu entnehmen. Ist für INSPIRE gemeldet.