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Land Steiermark, A17 Statistik und Geoinformation, GIS

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  • Staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste: Standorte von Kindergärten,Schulen, Bibliotheken, Museen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rettung, Feuerwehr. (INSPIRE Annex III)

  • Internationale Schutzgebiete nach der Ramsar-Konvention (Feuchtgebiete. (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Flächenwidmungspläne - Nutzungsarten; Rechtsgültige Pläne; Lieferungen nach alter Schnittstelle und Schnittstelle 2007. Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Die Daten werden von Raumplanern bzw. Gemeinden über ein Portal hochgeladen und in den Geodatenpool integriert. Die Daten sind nicht zwingend aktuell. INSPIRE Annex III.

  • Dieses Entwicklungsprogramm hat die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Windenergie in der Steiermark zum Ziel. Die Inhalte der Geodaten haben am 16.November 2019 Rechtskraft erlangt. (INSPIRE Annex III)

  • Biotopkartierung 2001 - 2003. Selektive Biotopkartierung in den Bezirken Deutschlandsberg, Hartberg, Liezen, Murau und Weiz innerhalb von 22 Gemeinden. (INSPIRE Annex III)

  • Fischereireviere bzw. Fischereirechtsinhaber. (INSPIRE Annex III

  • Die wasserrechtlich bewilligten Anlagen als geocodierte Punktinformationen des Wasserinformationssystems. (INSPIRE Annex III)

  • Ein Nationalpark ist eine besondere Schutzgebietskategorie und steht über allen anderen Schutzgebieten. Gesetzliche Grundlagen sind das Nationalparkgesetz NPG und die Art. 15a B-VG - Verträge.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • UNESCO-Welterbestätten nach der UNESCO-Welterbekonvention. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. Es ist ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument und besitzt mit 187 Vertragsstaaten universelle Gültigkeit. Leitidee der Konvention ist es, die herausragenden Kultur- und Naturstätten dieser Erde, die in einer Liste geführt werden, nicht als Eigentum eines Staates anzusehen, sondern als ideellen Besitz der gesamten Menschheit (www.unesco.at) (INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).

  • Naturschutzgebiete lit.b (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 5 Abs. 2 lit. b). Urwaldreste, Moore, anmoorige Flächen oder Sümpfe.(INSPIRE Annex I). Die Publikation der der Geodaten als INSPIRE View- und Downloadservices erfolgt über INSPIRE konformer harmonisierter Daten. Die Publikation über andere Schienen - z. B. über das OGD-Portal - erfolgt in Form der Daten, wie sie beim Land Steiermark vorliegen (Data As Is).