Amt der Kärntner Landesregierung
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Standorte von Kindergärten, Schulen, sozialen Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Verwaltungseinrichtungen - Points of Interest (POI)
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Wasserkraftwerke, Quelle: Wasserinformationssystem Kärnten
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Kläranlagen, Quelle: Wasserinformationssystem Kärnten
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Ereignisse Naturgefahren (Hochwasser, Massenbewegungen, Lawinen) aus dem Ereigniskataster Land Kärnten
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INSPIRE konformer Darstellungsdienst des Landes Kärnten
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SEVESO Betriebe, Quelle: Umweltinformationssystem Land Kärnten
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Schutzgebiete zum Schutz von Wasserversorgungsanlagen gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959, welche durch Bescheid der für die Bewilligung dieser Anlagen zuständigen Wasserrechtsbehörde erlassen werden Schongebiete zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung nach § 34 Abs. 2 WRG 1959, welche durch Verordnung des Landeshauptmannes oder des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlassen werden, Schutz und Schongebiete zur Sicherung der künftigen Wasserversorgung gemäß § 35 WRG 1959 und Schutz von Heilquellen und Heilmooren gemäß § 37 WRG 1959, welche durch Anordnungen im Sinne des § 34 WRG 1959 erlassen werden.
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Schutzgebiete auf Basis des Kärntner Naturschutzgesetzes 2002 z.B. Natur-, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, besonders geschützte Höhlen und Europaschutzgebiete oder auf Basis des Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetzes der Nationalpark und der Biosphärenpark); darüber hinaus Gebiete, die eine Auszeichnung in Form eines Prädikats bzw. Gütesiegels z.B. Ramsar-Gebiet, Biogenetisches Reservat darstellen
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INSPIRE Download Service(Beta) des Landes Kärnten
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Die Biotope dokumentieren die Lebensraumausstattung des Bundeslandes Kärnten. Die Erfassung erfolgt selektiv nach der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen ohne geschlossene Waldgebiete und Alpinzonen entsprechend §9 des Kärntner Naturschutzgesetz