Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie)
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Ruhige Gebiete gemäß Umgebungslärmgesetzgebung
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Geplanter Kartierungsumfang 2022: Großflughäfen. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.
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Geplanter Kartierungsumfang 2022: Ballungsräume mit mehr als 100000 Einwohnern. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.
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Geplanter Kartierungsumfang 2022: Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30000 Zügen/Jahr. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.
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Geplanter Kartierungsumfang 2022: Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen sowie Landesstraßen) mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr. An die Europäische Kommission im Dezember 2022 übermitteltes Update.
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Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für die Eisenbahn und die Straßenbahnen in den Ballungsräumen für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung.
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Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für IPPC-Anlagen in Ballungsräumen für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen stehen für die Ballungsräume Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien als Bestandteil des Geodatensatzes für Ballungsräume zur Verfügung.
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Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Flughäfen für die Lärmindizes Lden und Lnight.
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Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Straßen für die Lärmindizes Lden und Lnight Die Lärmzonen stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung.