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Hochwasser

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  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 100 Jahre), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Im Gegensatz zu den Überflutungsflächen der Hochwasserrichtlinie, welche den Stand abbilden, der im Rahmen der Hochwasserrichtlinie 2020 an die Europäische Kommission gemeldet wurden, beinhaltet dieser Datensatz auch die Aktualisierungen seitdem. Datenstand: Oktober 2020

  • Signifikante vergangene Hochwassererignisse (PFRA) ausgewiesen als Gewässerstrecken oder Punkte (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2019 (2. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser hoher Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 30 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) ausgewiesen als Gewässerstrecken durch die Bewertung verschiedener Kriterien entlang der Gewässer (Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos) Datenstand: 2019 (2. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie)

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 100 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Zonen mit Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit (basieren auf dem Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (HQ300 oder Extremereignisse) und weisen auf die Restgefährdung beispielsweise bei Überschreiten des Schutzgrades bzw. erhöhte Schadenswirkung bei Versagen von Schutzmaßnahmen hin), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Datenstand: Oktober 2020

  • Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) für ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 100 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)) Dieser Datensatz wurde im 1. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie erstellt und im 2. Planungszyklus nicht aktualisiert, er ist also nicht mehr mit dem Datensatz der APSFR vergleichbar. Datenstand: 2013

  • Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) für ein Hochwasser hoher Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 30 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV)) Dieser Datensatz wurde im 1. Planungszyklus der Hochwasserrichtlinie erstellt und im 2. Planungszyklus nicht aktualisiert, er ist also nicht mehr mit dem Datensatz der APSFR vergleichbar. Datenstand: 2013

  • Überflutungsflächen für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrsintervall durchschnittlich 300 Jahre) (Schnittmenge von Daten aus Abflussuntersuchungen (ABU), Hochwasserrisikozonierung Austria (HORA), zum Teil auch aus Gefahrenzonenplänen (GZP) der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) und der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV))

  • Rot-gelb schraffierte Funktionsbereiche (Überflutungsflächen, die wesentlich zum Hochwasserabfluss beitragen und deren Abflusswirkung dazu beiträgt, im durch den funktionierenden Hochwasserabfluss entlasteten Gebiet das Gefährdungspotenzial zu verringern oder bei denen im Falle von abflussbeeinträchtigenden Maßnahmen negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten des Gewässers zu erwarten sind, welche das Schadenspotenzial erhöhen könnten) und weisen auf die Restgefährdung beispielsweise bei Überschreiten des Schutzgrades bzw. erhöhte Schadenswirkung bei Versagen von Schutzmaßnahmen hin), Auszug aus der Gefahrenzonenplanung der Bundeswasserbauverwaltung (BWV). Datenstand: Oktober 2020