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Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten

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  • Wasserschutzgebiete - Webservice

  • Schutzgebiete zum Schutz von Wasserversorgungsanlagen gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959, welche durch Bescheid der für die Bewilligung dieser Anlagen zuständigen Wasserrechtsbehörde erlassen werden Schongebiete zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung nach § 34 Abs. 2 WRG 1959, welche durch Verordnung des Landeshauptmannes oder des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlassen werden, Schutz und Schongebiete zur Sicherung der künftigen Wasserversorgung gemäß § 35 WRG 1959 und Schutz von Heilquellen und Heilmooren gemäß § 37 WRG 1959, welche durch Anordnungen im Sinne des § 34 WRG 1959 erlassen werden.

  • Wasserschutzgebiete - Webservice

  • Wasserschutzgebiete - Webservice

  • Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)

  • Darstellungsdienst zur Grundlagenstudie „Wälder an Fließgewässern im Talraum Vorarlbergs“ (Auwaldstudie). Ist für INSPIRE gemeldet.

  • Downloaddienst zur Grundlagenstudie „Wälder an Fließgewässern im Talraum Vorarlbergs“ (Auwaldstudie). Ist für INSPIRE gemeldet.

  • Digitale Umfangsdarstellung der abgeschlossenen und laufenden Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren in Tirol. Der aktuelle Stand der laufenden Verfahren ist in der Abteilung Bodenordnung abrufbar. Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsaum durch Neueinteilung und Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens verbessert oder neu gestaltet werden. Flurbereinigung: Anstelle eines Zusammenlegungsverfahrens kann ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Besitz-, Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Die Agrarischen Grundzusammenlegungen sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • INSPIRE Area Management Restriction and Regulation Zones / Steiermark Wasserschongebiete

  • Abgrenzung der Feinstaubsanierungsgebiete im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (IG-L) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&Bundesland=Steiermark&BundeslandDefault=Steiermark&Suchworte=100/2016. (INSPIRE Annex III)