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Subnetz 2410 Land Stmk: Slowenien, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Subnetz 7210 Tirol Landesstraßen B und L, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Subnetz 1130 Land BGLD: Gemeindestraßen Burgenland, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Dieses Entwicklungsprogramm hat die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Windenergie in der Steiermark zum Ziel. Die Inhalte der Geodaten haben am 16.November 2019 Rechtskraft erlangt. (INSPIRE Annex III)
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Subnetz 14105 Land Voralberg: Forstwege, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT
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Die Wasserkraftanlagen werden nach der Genehmigung durch die Wasserrechtsbehörde im Wasserbuch erfasst. Sie sind damit Teil der Wasserrechtsinformationen, die seit 1995 beim Land Tirol im digitalen Wasserbuch erfasst werden. Die Wasserkraftanlagen sind dem INSPIRE Datenthema Energiequellen (Annex III) zugeordnet.
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Darstellungsdienst Biotopinventar Vorarlberg. Das Vorarlberger Biotopinventar erfasst und beschreibt die besonders wertvollen Lebensräume (Biotope) Vorarlbergs. Folgende Kriterien sind für die Aufnahme in das Biotopinventar entscheidend: Natürlichkeitsgrad, Seltenheit, Vorkommen geschützter Arten (Tier- und Pflanzenarten), Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensgemeinschaften, Ökologische Wohlfahrtswirkung, Landschaftsplanerische Bedeutung, Landeskulturelle Bedeutung, Wissenschaftliche Bedeutung Die Ersterhebung der Biotope Vorarlbergs erfolgte 1984 bis 1989. Die Aktualisierung des Inventares wurde von 2005 bis 2009 durchgeführt. Weiterführende Informationen (Gemeindeberichte, Fotos und Artenlisten) sind im VOGIS-Atlas und auf der Homepage des Landes abrufbar. Ist für INSPIRE gemeldet.
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INSPIRE Protected Sites - Naturparke Steiermark
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Flächenwidmungspläne - Nutzungsarten; Rechtsgültige Pläne; Lieferungen nach alter Schnittstelle und Schnittstelle 2007. INSPIRE Annex III)
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Die Landesregierung hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch Verordnungen Raumordnungsprogramme für eine geordnete und nachhaltige räumliche Entwicklung des Landes zu erlassen. Darin sind bestimmte Gebiete zur baulichen Freihaltung für die Landwirtschaft, Landschaft oder Ökologie vorgesehen. In anderen Gebieten ist die Widmung von Sonderflächen für Freizeit- und Sportanlagen zulässig, in den Kernzonen von zentralen Orten ist die Widmung von Sonderflächen für Einkaufszentren möglich. Die Überörtliche Raumordnung ist dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.