Topic
 

farming

81 record(s)
 
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
Scale
From 1 - 10 / 81
  • Im Bundesland Tirol liegen rund 2.600 Almen, die mit einer Gesamtfläche von etwa 6.000 km² über 47 % der Landesfläche Tirols einnehmen. Es gibt eine Vielfalt von Möglichkeiten wie Almen intern strukturiert sein können: Eine Alm kann nur ein Zentrum und keine Leger aufweisen, sie kann aus mehreren Legern bestehen, kann zum Beispiel zwei Niederleger und zwei Hochleger haben und ein Leger kann unter Umständen auch eine Hauptbetriebsnummer inne haben. Als Leger- bzw. Almtypen oder Almfunktionalitäten wurden ausgeschieden: Keine Leger: Darunter sind Almen zu verstehen, die nur ein Almzentrum aufweisen und keine Leger besitzen. Niederleger(NL), Mittelleger (ML), Hochleger (HL), Galtviehleger (GAL), Schafleger (SCHL); Bei der Verortung wurde das Almgebäude, die Almsiedlung bzw. das Almdorf, das als Almzentrum aufgefasst wird, mittels einer Punktverortung erfasst. Sind kein Almgebäude vorhanden, so wurde das Zentrum des Hauptweidegebietes verortet. Die Almzentren sind dem INSPIRE Datenthema Bodennutzung (Annex III) zugeordnet.

  • Der Layer umfasst landwirtschaftliche schwere Böden. Ein schwerer Boden ist ein Boden mit hohem Tonanteil. Je höher der Anteil sehr kleinkörniger Bodenbestandteile ist, desto stärker hält der Boden zusammen und desto schwerer lässt er sich auch bearbeiten. Deshalb nennt man Böden mit einem hohen Tonanteil schwere Böden.

  • Landwirtschaftliche Lagen Österreichs auf Basis der NUTS III Gebiete. Analog zu den landwirtschaftlichen Produktionsgebieten sind Regionen mit ähnlichen landwirtschaftlichen Ertrags- und Produktionsbedingungen zusammengefasst – allerdings auf einem höheren Generalisierungsniveau. Die Gliederung nach NUTS-Regionen (hierarchisch gegliederte Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik der EU) ermöglicht Vergleiche auf europäischer Ebene. Demnach unterteilt sich Österreich in 3 Landwirtschaftliche Lagen, basierend auf den 35 NUTS III Gebieten Österreichs. Nach Wagner, K. (1996): Abgrenzung der Landwirtschaftlichen Lagen. Wien.

  • Lebensraumtypen gem. Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

  • Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)

  • Der Layer umfasst alle von der Zahlstelle Agrarmarkt Austria festgelegte Referenzparzellen und erfasste Landschaftselemente (Landschaftselementelayers) im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 Referenzparzelle: ist der physische Block, der als eindeutig nach außen abgrenzbar (zB Wald, Straßen, Gewässer) und durch in der Natur erkennbare, zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Flächen gebildet wird. Landschaftselementelayer: Layer mit den im GIS als Punkt oder Polygon gemäß den Definitionen laut Anlage 1 der Horizontale GAP-Verordnung digitalisierten Landschaftselementen, die sich auf Referenzflächen befinden, an eine solche unmittelbar angrenzen oder in einem Abstand von höchstens 5 m zu einer Referenzfläche liegen. Aus technischen Gründen ist das Entstehungsdatum der Geometrien für die Daten der Jahre 2015-2018 fachlich nicht zuverlässig verwendbar.

  • Dieser Layer umfasst alle von den AntragstellerInnen erfassten Schlagnutzungen, welche als Grundlage der Förderabwicklung dienen. Ein Schlag ist eine zusammenhängende Fläche eines Feldstücks, die für eine Vegetationsperiode mit nur einer Kultur (Schlagnutzungsart) und einheitlicher Bewirtschaftungsauflage bzw. als ein Landschaftselementetyp gemäß Anlage 1 der Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 bewirtschaftet oder aber lediglich in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Art. 94 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erhalten wird und im GIS als Polygon oder als Punkt digitalisiert ist. Der Datensatz wird jährlich in zwei Ständen bereitgestellt. Der Sommerdatenbestand ist im Titel mit "JJJJ-1" gekennzeichnet, die Winterüberarbeitung mit "JJJJ-2". Flächen- und punktförmige Schläge, die in der ÖPUL Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise gültig beantragt wurden, werden in der Winterüberarbeitung im Attribut KZ_BIO_OEPUL_JN mit „J“ gekennzeichnet. Die Bio-Flächen von Bio-Teilbetrieben sind ebenfalls mit „J“ gekennzeichnet. Das Attribut KZ_BIO_OEPUL_JN ist im Sommerdatenbestand nicht befüllt.

  • Dieser Layer umfasst die Wirtschaftsgebäude der AntragstellerInnen, welche im Zuge der Förderabwicklung herangezogen werden. Unter Hofstelle ist das Wirtschaftsgebäude des Hauptbetriebes zu verstehen.

  • Almhauptregionen und Almregionen Österreichs auf Basis politischer Gemeinden. Um regionale Analysen der Almwirtschaft zu ermöglichen und darauf aufbauend Almentwicklungspläne erstellen zu können wurden im Rahmen des Projektes Alp Austria Almregionen abgegrenzt, die in sich ähnlich strukturiert sind und in den letzten Jahren eine ähnliche regionale und speziell land- und almwirtschaftliche Entwicklung durchgemacht haben. Die 4 Almhauptregionen gliedern sich kleinräumig in 22 Almregionen. Nach Lebensministerium (2006): ALP Austria. Programm zur Sicherung und Entwicklung der alpinen Kulturlandschaft. Programm und Plan zur Entwicklung der Almwirtschaft. Wien.

  • Der Layer umfasst alle von der Zahlstelle Agrarmarkt Austria festgelegte Referenzparzellen und erfasste Landschaftselemente (Landschaftselementelayers) im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und Verordnung des zuständigen Bundesministeriums mit horizontalen Regeln für den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Horizontale GAP-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 100/2015 Referenzparzelle: ist der physische Block, der als eindeutig nach außen abgrenzbar (zB Wald, Straßen, Gewässer) und durch in der Natur erkennbare, zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Flächen gebildet wird. Landschaftselementelayer: Layer mit den im GIS als Punkt oder Polygon gemäß den Definitionen laut Anlage 1 der Horizontale GAP-Verordnung digitalisierten Landschaftselementen, die sich auf Referenzflächen befinden, an eine solche unmittelbar angrenzen oder in einem Abstand von höchstens 5 m zu einer Referenzfläche liegen.