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  • Ein Orthophoto ist eine verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Abbildung der Erdoberfläche. Die digitalen Orthophotos RGB werden aus den digitalen Luftbildern mit 4-Kanaelen hergestellt. Diese Orthophotos werden in einer Bodenauflösung (Pixelgröße) von 20 cm produziert.

  • INSPIRE Protected Sites - Naturschutzgebiete lit. b Steiermark

  • Leuchtfeuer der Donau in Österreich | km 1872.7 - km 2201.5

  • Subnetz 5002 Land Salzburg: Laendl. Wege, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT

  • Flächenwidmungspläne - Nutzungsarten; Rechtsgültige Pläne; Lieferungen nach alter Schnittstelle und Schnittstelle 2007. INSPIRE Annex III)

  • Die wasserrechtlich bewilligten Anlagen als geocodierte Punktinformationen des Wasserinformationssystems. (INSPIRE Annex III)

  • Subnetz 7960 Straßen-/Schienennetz Bayern, Straßenabschnitte und Eigenschaften, Verkehrsnetze, ÖVDAT

  • INSPIRE Habitats and Biotopes - Biotopkartierung Biodigitop 2 Steiermark

  • Aufgrund der Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) § 34 kann die Behörde Gebiete zum Schutz von Versorgungsanlagen ausweisen. Größere Wasserschutzgebiete sowie vom Landeshauptmann verordnete Wasserschongebiete werden seit 1995 flächenhaft erfasst. Achtung: Es gibt unzählige per Bescheid festgelegte kleine Schutzgebiete, die nicht als Polygon erfasst sind. Diese "kleinen" Schutzgebiete sind nur duch den Subtyp "Quelle mit Schutzgebiet" bzw. "Grundwasseranlage mit Schutzgebiet" an der jeweiligen Versorgungsanlage ersichtlich. Die Wasserschutzgebiete sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.

  • Digitale Umfangsdarstellung der abgeschlossenen und laufenden Grundzusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren in Tirol. Der aktuelle Stand der laufenden Verfahren ist in der Abteilung Bodenordnung abrufbar. Im Interesse der Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft können die Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse im ländlichen Lebens- und Wirtschaftsaum durch Neueinteilung und Erschließung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens verbessert oder neu gestaltet werden. Flurbereinigung: Anstelle eines Zusammenlegungsverfahrens kann ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Besitz-, Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Die Agrarischen Grundzusammenlegungen sind dem INSPIRE Datenthema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (Annex III) zugeordnet.